proConcept Gesellschaft für Projektentwicklung- und durchführung AG

Pressemitteilungen

In regelmäßigen Abständen geben wir Pressemitteilungen zu unterschiedlichen Verbraucherthemen heraus, die immer wieder gern von Zeitungen und Zeitschriften gedruckt und zitiert werden. Unser Ziel ist es natürlich, die Menschen über ihre Rechte zu informieren und ihnen Möglichkeiten zu geben, diese auch einzufordern.

11.04.2013 | proConcept AG | proConcept AG

LV-Doktor strengt Vertragsverletzungsverfahren gegen Bundesrepublik an

Am 24. Januar diesen Jahres eröffnete der Europäische Gerichtshof die mündliche Verhandlung zu der von LV-Doktor initiierten Frage der Europarechtskonformität der Jahresfrist in § 5 des Versicherungsvertragsgesetzes a.F. Während Versicherungswirtschaft, Verbraucher und Verbraucherschützer gespannt auf den Ausgang des Verfahrens warten, welches weitreichende Veränderungen für die Versicherungsbranche mit sich bringen könnte, bereitet die proConcept AG ein Vertragsverletzungsverfahren gegen die Bundesrepublik vor, um der Problematik des Policenmodells ausreichend Rechnung zu tragen.

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18.03.2013 | proConcept AG | proConcept AG

Drittes Verfahren gegen die Ergo Lebensversicherung vor dem Europäischen Gerichtshof - LV-Doktor verschafft sich erneut Gehör vor höchster Instanz

Halle / Zug, 14.03.2013 - Innerhalb kürzester Zeit ist es LV-Doktor, dem erfolgreichen Projekt der proConcept AG, erneut gelungen, sich in Luxemburg Gehör zu verschaffen und ein weiteres Verfahren - mittlerweile das fünfte - vor den Europäischen Gerichtshof zu bringen. Was wie ein kleiner Schritt für Kritiker wirkt, ist ein großer Schritt im Kampf für eine verbraucherfreundliche Rechtssprechung und verleiht der Auseinandersetzung mit dem heiß diskutierten § 5 des Versicherungsvertragsgesetzes a.F. neues Feuer.

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05.03.2013 | proConcept AG | proConcept AG

Urteil gegen Lebensversicherung Canada Life

Kundin erhält mit rund 7.000 € sämtliche Beiträge nebst Zinsen zurück

Vor wenigen Tagen verkündete das Amtsgericht Biedenkopf in seinem Urteil gegen die Canada Life, dass die Jahresfrist des umstrittenen und bereits seit Monaten heiß diskutierten § 5a VVG a.F. europarechtswidrig sei. Damit äußerte sich erneut ein deutsches Gericht eindeutig zur Frage der Jahresfrist und erkennt in erster Instanz die verbraucherschützenden Forderungen von LV-Doktor in vollem Maße an - ganz zur Freude einer ehemaligen Versicherungsnehmerin.
 

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17.01.2013 | proConcept AG | proConcept AG

LV Doktor und mehr als 30 Lebensversicherer beim Bundesgerichtshof

Aachen Münchener, Allianz, ARAG, Aspecta, AXA, Barmenia, Bayern Versicherung, Canada Life, Concordia, Cosmos, DBV, Debeka, Delta Lloyd, Dt. Ärzteversicherung, Ergo,  Generali, Gothaer, HDI, Liberty Europe, LV1871, MLP, Nürnberger, Provinzial, R+V, Scandia, Standard Life, Targo, Volkswohlbund, Württembergische, WWK und Zurich

31 Gesellschaften stehen derzeit vor dem BGH und zittern vor einem höchstrichterlichen Urteil. Ihr Gegner: 31 Kunden, die mit den ausgezahlten Rückkaufswerten nicht zufrieden waren - unterstützt durch die proConcept AG im Rahmen ihres Projektes LV-Doktor.
 

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02.01.2013 | proConcept AG | proConcept AG

Europäische Kommission auf Seite der Lebensversicherungskunden

Werden Lebensversicherungen bald von der Europäischen Union abgestraft?

Gehören Sie auch zu den Millionen von Deutschen, die die Illusion hatten, mit einer Lebensversicherung oder privaten Rentenversicherung für Ihr Alter vorsorgen zu können. Mit den blumigsten Prognosen haben Sie sich vielleicht, wie viele andere, gleich zwei Lebensversicherungen aufschwatzen lassen.
Mussten auch Sie Ihre Lebensversicherung kündigen und stellten mit Entsetzen fest, dass Sie nicht einmal das Geld zurückbekamen, was Sie dereinst einzahlten? Trieb Ihnen der mitgeteilte Rückkaufswert die Tränen in die Augen? Auf Ihre Fragen dazu bekamen Sie sicher die lapidare Antwort: Das ist halt so, wenn Sie vorzeitig Ihre Lebensversicherung kündigen müssen.
Doch nun gibt es ein hoffnungsvolles Signal, und zwar direkt von der Europäischen Kommission. Millionen ehemalige Lebensversicherungskunden blicken zum Europäischen Gerichtshof (EuGH), der nun die Rechtsfrage auf dem Tisch hat, ob die Einschränkung des Widerrufsrechtes europarechtswidrig ist. Im Vorweg dieser Entscheidung von enormer Tragweite werden u. a. die Klageparteien, alle Mitgliedstaaten und der Rat der Europäischen Kommission um Stellungnahme gebeten. Diese Europäische Kommission ist schon federführend bei der Entwicklung der EU-Richtlinien zum Verbraucherschutz gewesen und achtet auf die korrekte Umsetzung in den Ländern der Union.

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