proConcept Gesellschaft für Projektentwicklung- und durchführung AG

Medienpräsenz

Namhafte Wirtschafts- und Fachzeitschriften, regionale und überregionale Tageszeitungen sowie diverse Onlinemedien haben bereits über uns berichtet. Das freut uns natürlich, wird doch unser erfolgreiches Konzept so auch Leserinnen und Lesern zugänglich gemacht, die bisher gar nicht wussten, dass ihnen noch Geld zusteht.

« zurück

10 Kommentare zum Artikel ¬

Umstrittene Verträge - Ein Aufkäufer von Lebenspolicen verklagt elf Versicherer auf Millionenzahlungen. Verbraucher könnten davon profitieren.

21.12.2011 | Süddeutsche Zeitung | Alina Fichter

Von Alina Fichter - München – [...] Tatsächlich schaffte es Klages’ Fall bis vor den Bundesgerichtshof (BGH), die Entscheidung dort steht aus. Jetzt legt LV Doktor noch einmal nach. Am Dienstag reichte die Tochter des Schweizer Prozessfinanzierers Proconcept in neun Städten Klage gegen neun Versicherer ein [...].

„Ziel ist die Rückabwicklung der Policen von 280 Kunden. Die eingezahlten Beiträge sollen ihnen komplett erstattet werden“, sagt Jens Heidenreich, Chef des Unternehmens. Der Streitwert liege bei rund zwei Millionen Euro. Es ist, so viel steht fest, die bisher größte Klage dieser Art in Deutschland.[...]

 Verbraucheranwalt Joachim Bluhm: „Das Policenmodell war und ist europarechtswidrig.“ [...]

„Wir begrüßen ausdrücklich, dass LV Doktor diese strittige Rechtsfrage zu klären versucht und hoffen, dass es zu einer endgültigen Lösung im Sinne des Verbrauchers kommt “, sagt Axel Kleinlein vom BdV [...].

„Unabhängig vom Hintergrund der Firma ist der Ausgang der Prozesse schon deshalb interessant, weil sehr viele Menschen betroffen sind“, sagt Experte Schwintowski. Kommt es zu einer grundlegenden Entscheidung des BGH, könnten theoretisch alle zwischen 1994 und 2008 abgeschlossenen Lebensversicherungsverträge rückabgewickelt werden. [...]



10 Kommentar(e) zum Artikel

Von A.Wöhrle

am 08.02.2012 um 16:04
Kommentar melden
ich kann dieses Gejammer langsam nicht mehr hören. Was sind denn die Fakten? Der Kunde hat einen Vertrag, der keine oder nur eine minimale Rendite bringt. Welche Möglichkeiten hat er damit? Weitermachen und weiter abgezockt werden? Beitragsfrei stellen und die eingezahlten Beiträge schmelzen sehen (Inflation und schwache Rendite)? Kündigen und was anderes hoffentlich besseres machen? Was verliert er denn, wenn er diesen Weg über ProConcept geht? Minimale Kosten, mehr nicht. Aber zumindest die Chance, seinen Verlust egalisieren zu können. Und genau dieser Verlust bleibt ihm, wenn er weitermacht wie bisher oder selbst kündigt.
Ich arbeite als Honorarberater seit jetzt über 2 Jahren mit LV.Doktor zusammen. Alle Fälle (etwa 90-100)wurden bisher gut bearbeitet, alle haben ihren Rückkaufswert oder sogar etwas mehr bekommen, alle konnten ihre weitere Finanzplanung erheblich verbessern. Noch bei keinem meiner Mandanten kam es zu einer Nacherstattung, aber hätten sie sich selbst um ihre Verträge gekümmert und selbst gekündigt, wäre es doch genauso. So verbleibt eine gute Chance, doch noch was rauszubekommen. Und wenn man die Entwicklung am Markt betrachtet, ist diese Chance wirklich nicht zu verachten. Und daran hat ProConcept sicher auch ihren nicht unwesentlichen Anteil geleistet.
Mein Apell: macht weiter so, bzw. erhöht den Druck ruhig noch etwas

Von Bernd Karau

am 30.01.2012 um 21:15
Kommentar melden
Ich muß mich meinen Vorrednern leider anschließen. Ich habe auch seit 2008 einige Verträge bei Ihnen eingereicht. Das stimmt zwar, dass man kein Zeitzusagen geben sollte, aber dass man mittlerweile 4 Jahre wartet und immer noch nicht weiter ist??? Wir stehen draußen an der \"Front\" und müssen uns vor Kunden erklären.Es ist einfach frustrierend, da helfen mir diese angeblichen Erfolgsmeldungen auch nichts!

Von Hansi

am 30.01.2012 um 17:42
Kommentar melden
Liebe Leser dieses Kommentars,
um gleich einleitend zu bemerken: ich habe keine Aktien weder bei LV Doktor noch bei der Proconcept, auch wenn ich die Arbeit dieses Unternehmens unterstützen möchte. Wir alle, die Verbraucher, die einst einmal so dumm und dämlich waren, irgendwelchen Versicherungsfritzen und deren hochtrabenden, von den Marketingabteilungen der Industrie implantierten gehaltslosen Worthülsen zu glauben, werden froh sein, dass es neben den Verbraucherschutzorganisationen noch so etwas wie den LV-Doktor gibt. Auch wenn es mitunter lange dauert, werden meines Erachtens die Fundamente der Trutzburgen der Konzerne kontinuierlich angeknabbert und unterhöhlt.
Man geniesse: Ich hatte 2006 bei der Aspecta eine fondsgebundene Rentenversicherung abgeschlossen, 2009 ging es leider nicht mehr; eingezahlt waren inzwischen 15.000 €. Rückkaufswert lt. Schreiben der Versicherung: 0 €. Drei Rechtsanwaltsbriefe, die allesamt erfolglos blieben, nochmals mehr als 1.000 €. Schaden insgesamt: mehr als 16.000 € netto. Eine noch anzustrengende Klage nochmals 2-4T€, von mir zu zahlen. Was muss ich verdienen (oder sollte ich sagen, wen muss ich betrügen??), um diese 16T€ netto wieder in der Tasche zu haben?
Mein Standpunkt heute: es möge mir kein Bank- oder Versicherungsmensch mehr zu nahe treten.
Aus diesem Grunde - und völlig unvoreingenommen - kann ich die Aktionen des LV-Doktor einfach nur gut heißen. Es muss in diesem Lande etwas passieren.

Von Anonymus

am 25.01.2012 um 16:43
Kommentar melden
Man muß sich Fragen, wer bekommt den Mehrerlös bzw. den höheren Rückkaufswert in den meisten Fällen? Im Prinzip nur die, die eine Rechtschutzversicherung besitzen und die die keine haben, die kommen in das Verfahren Sammelklagen und können nur hoffen, das mal eines Tages da auch was irgenwann, irgendwie passiert. Fakt ist: Geld regiert die Welt. Hoffnung und Wissen aufeinander zu zu bewegen, Hoffnung weg, jetzt weiß ich es, oder Hoffnung bleibt und ich weiß es immer noch nicht? LV-Doktor behauptet, der längste Fall hat bis zu 17 Jahren gedauert, diese Krankheit nennt man heutzutage = Aufschieberitis, sprich Zeit gewinnen. Der Kunde bezahlt ohne Rechtschutzversicherung ca. 300,- €uro und es heißt Verfahren läuft, mehr passiert vorerst kaum. Vieles basiert auf Ausreden und Hinhaltetaktiken. Wenn man 300,- €uro anlegt auf ein Festgeldkonto mit realen Zinsen von 4,25 % auf ca. 17 Jahre, hat man das doppelte daraus gemacht. Bei zum Beispiel: 100.000 Kunden und einer Einzahlung von ca. 300,- €uro, hat man schnell 30.000000,- €uro zusammen, abzüglich von mir aus Provision und Angestellte, Weitsichtig gesehen hat man noch immer die Hälfte. Mit diesem Geld kann man gut spekulieren oder zu hohen Zinsen anlegen und vor allem, gut davon leben. Wenn der Kunde später nach 17 Jahren in der Hoffnung einen Mehrerlös bekommt, der sich wiederrum im Rahmen hält, sind letztenendes alle zufrieden gestellt. Den Löwenanteil bekommt von Anfang an der LV-Doktor. Eine gute Geschäftsidee Herr Heidenreich und vor allem gut durchdacht mit vielen Alibi. Ich weiß, es gibt Kunden die für den zweiten und weiteren Vertrag nichts bezahlen Ersteinmal, nur im Erfolgsfall wird es vom Mehrerlös abgezogen, man sagt hierzu: Reserve für alle Fälle schadet nicht, denn alle Zeit heilt alle Wunden. Zusätzlich ist der Sitz in die Schweiz verlegt worden, also andere Gesetze nicht nach deutschem Recht und Papier ist geduldig. Daten werden auch gesammelt ohne Ende und das ist Kapital. Jetzt fehlt Ihnen Herr Heidenreich noch ein gutes konkurenzloses Produkt mit guten Zinsen, am besten unschlagbar, dann können Sie nocheinmal richtig zulangen und sind dann in diesem Leben auf jedenfall gut saniert. Es heißt nicht umsonst, die erste Million ist die schwerste, danach gehts. Die Antwort muß jeder für sich selbst finden und mit dem Herzen füllen ob das Alles hier Hand und Fuß hat, denn im Geiste beginnt das Glück und die Wahrheit als aller Erstes, alles weitere ist die Handlung auf dem ehrlichen Wegen oder des Hinterlistigen. Die Vermittler erhalten für Ihre Überzeugungsarbeit viel zu wenig Gage und die Beteiligung vom Mehrerlös kommt angeblich später, falls bis dahin die Firma nicht die Fliege macht. Denn Glaube ist die Substanz der Dinge, die man nicht weiß und nicht sieht.

Anmerkung der proConcept AG

Hallo,


vielen Dank für Ihren ausführlichen Kommentar. Schön, dass Sie sich intensiv mit unserem Unternehmen auseinandergesetzt haben. Gern beantworten wir Ihre noch offenen Fragen:


Es ist richtig, dass wir in nahezu allen bei uns eingereichten Rechtsschutzfällen Klage einreichen können, doch dies tun wir auch bei nicht rechtschutzgedeckten Musterfällen. Auch diese betreiben wir in Einzelfällen als Musterverfahren. Würden wir alle bei uns eingereichten Fälle einzeln klagen, so würden wir mit mehr als 80.0000 Verfahren mehr als an die Grenzen unserer Kapazität kommen und effektiv wäre es auch nicht. Daher bündeln wir gleichgelagerte Fälle in verschiedenen Sammelklagen, um so die Ansprüche mehrerer hundert Geschädigter gebündelt durchzusetzen. Diese Sammelklagen betreiben wir, wenn die Rechtstrategie anhang der Einzel-Musterverfahren weitgehend klar ist und der Weg geebnet ist. Alle unsere Kunden, die sich gegen die Einzelklage entschieden haben, wollen den sicheren Rechtsweg bestreiten und nicht den schnellsten. Bei dem Letztgenannten kann es einfach passieren, dass die Ansprüche durch Negativ-Entscheidungen abgewiesen werden. Dann ist in dem Fall nichts mehr zu machen und das unseren Kunden noch zustehende Geld wäre einfach für immer weg und würde in den Börsen der Versicherungsunternehmen verschwinden.


Der von Ihnen erwähnte Fall, der 17 Jahre dauerte, war keiner aus unserem Hause, sondern das bisher längste Verfahren, welches beim Bundesverfassungsgericht anhängig war. Die Erwähnung dieses Falles soll nur zeigen, wie langwierig Gerichtsverfahren sein können, dies liegt einfach daran, dass die Gerichtsmühlen recht langsam mahlen. Daran können auch wir leider nichts ändern. Bei unseren aktuellen Fällen ist die Tendenz erkennbar, dass die erst- und zweitinstanzlichen Richter uns immer schneller zum Bundesgerichtshof vorlassen, um die Rechtsfrage endgültig höchstrichterlich klären zu. Bei unseren ersten BGH-Verfahren dauerte dies noch mehrere Jahre, zuletzt benötigten wir nur noch knapp ein Jahr, um zum BGH vorgelassen zu werden.


Sollten Sie weitere Fragen zu uns oder unserem Geschäftsmodell haben, dann freuen wir uns montags bis donnerstags zwischen 9 und 19 Uhr sowie freitags zwischen 9 und 12 Uhr auf Ihren Anruf unter: 0345 47224 3000. Oder Sie senden uns eine E-Mail an: info@proconcept.ag.


Mit freundlichen Grüßen


Ihre proConcept AG


Von Von Allgäuerin

am 05.01.2012 um 21:23
Kommentar melden
Ich habe vor ca. 5 od.6 Jahren meine Lebensversicherung durch meinen sehr glaubwürdigen Finanzberater an proconcept abgegeben, und habe nicht einen Grund, am Erfolg und an der Seriosität zu zweifeln. Warum es so lange dauert, bekomme ich auch ncht im Detail klargelegt, aber es dauert eben solange, bis Sammelklagen eingereicht werden können, Gerichte zum Urteil kommen oder ähnliches. Ohne den LV-Doktor hätten wir Einzelkunden doch nicht eine Milli-chance, von dem einbehaltenen Geld(von den Lebensvers.)auch nur 1 Cent wiederzusehen

Von dieter brauer

am 03.01.2012 um 01:25
Kommentar melden
Ich sehe hinter Ihrem berechtigten Engagement einen zeitgeistentsprechenden Oportuismus. Nörgler wohin man schaut.

Von H. Ase

am 22.12.2011 um 17:31
Kommentar melden
Machen wir uns doch nichts vor: Finanzmakler missbrauchen das Konzept vom LV-Doktor und versprechen ihren Kunden horrende Rückzahlungen. So war es zumindest bei mir vor nunmehr fast fünf Jahren. Ich würde in ca. sechs Monaten tausende von Euro zurück bekommen hieß es...Jetzt gehe ich ins fünfte Jahr und höre immer nur: laufendes Verfahren u.s.w. Die 300 Euro Gebühren für zwei gekündigte LV-Verträge machen mich regelrecht wütend. Die hätte ich lieber einem wohltätigen Zweck spenden sollen. Egal, ich habe das Thema abgehakt. Das Veträge erst ab 1994 anfechtbar seien, höre ich auch zum ersten Mal und schließe mich den Worten von Hr. Häslich an. Gute Nacht, Pro Concept!!!

Anmerkung der proConcept AG

Hallo,

aufgrund der langsam laufenden Gerichtsmühlen können wir nicht versprechen (und haben dies auch nie getan), dass unsere Kunden nach sechs Monaten ihr gesamtes Geld zurückhaben. Sollte das ein Makler versprochen haben, so müssen wir uns dafür entschuldigen, denn das ist so nicht möglich.

Wir fechten grundsätzlich nicht nur Verträge an, die ab 1994 abgeschlossen wurden, sondern alle Lebens- oder Rentenversicherungsverträge, bei denen die Verbraucher nicht ordnungsgemäß beraten wurden beziehungsweise die Vertragsbedingungen nicht oder erst nach Vertragsabschluss einsehen konnten. Außerdem gehen wir gegen Übervorteilungen der Verbraucher vor, dabei ist es nebensächlich, wann der Vertrag abgeschlossen wurde.

In den aktuell anhängig gemachten Sammelklagen gehen wir speziell auf diese Verträge, die nach 1994 abgeschlossen wurden, ein.

Gern würden wir Sie zurückrufen und den Stand Ihrer bei uns eingereichten Verträge persönlich am Telefon mit Ihnen durchsprechen, allerdings können wir Sie aufgrund Ihrer mit diesem Kommentar bei uns hinterlegten Daten nicht in unserer Datenbank finden. Bitte senden Sie uns eine kurze E-Mail an info@proconcept.ag und teilen Sie uns Ihre aktuelle Telefonnummer mit. Vielen Dank!

Mit freundlichen Grüßen

Ihre proConcept AG

 


Von Rainer Häslich

am 22.12.2011 um 16:01
Kommentar melden
Es ist auch in diesem Artikel wie immer zu lesen, daß nur Verträge ab 1994 eine Chance auf Rückerstattung haben könnten, weil das umstrittene Policenmodell in diesem Jahr eingeführt wurde.
Wieso wurde mir dann vor 5 Jahren von Ihnen ein positives Vorprüfungsergebnis zugestellt, obwohl meine Police bereits 1991 abgeschlossen wurde?

Anmerkung der proConcept AG

Sehr geehrter Herr Häslich,

in den aktuell von uns anhängig gemachten Sammelklagen geht es um die Klärung der Rechtsfrage, ob alle seit 1994 abgeschlossenen Lebensversicherungsverträge nach dem Policenmodell europarechtswidrig sind.

Grundsätzlich beschäftigen wir uns selbstverständlich auch mit der Klärung anderer Rechtsfragen, die beispielsweise Verträge von vor 1994, also auch Ihren bei uns eingereichten Vertrag, betreffen. Wir sind der Meinung, dass die Kunden auch bei diesen Vertragsabschlüssen nicht verbraucherorientiert beispielsweise über die Kosten informiert wurden. Aus den aktuell geführten Musterverfahren können wir jede Menge Informationen in die nächsten Klagen einfließen lassen, so dass auch Sie davon profitieren können. Wir halten Sie selbstverständlich darüber auf dem Laufenden.

Mit freundlichen Grüßen

Ihre proConcept AG

 


Von Vermittler

am 22.12.2011 um 12:11
Kommentar melden
Den Artikel konnte ich nicht finden.
Wird wohl wieder nur eine Werbung mehr sein. Ich glaube nicht mehr daran, das LV Doktor überhaupt was tut. Die Mandanten sind sowieso schon verärgert über die versprechen, die wir als Vermittler weitergegeben haben.

Anmerkung der proConcept AG

Hallo,

den Link zu dem Artikel in der Süddeutschen Zeitung finden Sie direkt unter unserem Artikel. Oder Sie kopieren einfach folgenden Link in Ihre Browser-Zeile: http://admin.lv-doktor.com/userfiles/file/895_sz_2011_12_21.pdf


Mit freundlichen Grüßen

Ihre proConcept AG


 


Von Anonymus

am 21.12.2011 um 11:30
Kommentar melden
Zwei Millionen Gesamtstreitwert für 280 Kunden, das sind durchschnittlich EUR 7.143 pro Vertrag. So eine niedrige Summe - sehr merkwürdig.

Und lediglich 280 Kunden, die vertreten werden nach all` den Jahren der Vertragseinwerbung - das sind doch reine Alibi-Aktionen!

Anmerkung der proConcept AG

Hallo,

vielen Dank für Ihre kritische Auseinandersetzung mit dem Artikel. Gern erläutern wir Ihnen, wie es zu dem Durchschnittswert von rund 7.140 Euro pro Vertrag kommt: all diese Kunden haben nach der Kündigung bereits regulär ihren Rückkaufswert erhalten, so dass sich der Streitwert nur auf den sogenannten Mehrerlös bezieht. Es geht also um das Geld, welches den Kunden noch zusteht, sie aber allein mit sehr großer Wahrscheinlichkeit nicht von der jeweiligen Versicherung zurückbekommen würden. Die in die Lebensversicherungen eingezahlten Summen unserer Kunden sind sehr unterschiedlich, manche haben den Vertrag mit monatlich 20 Euro bedient, andere mit beispielsweise 500 Euro, so dass die jeweiligen Streitwerte sehr ungleich sind.

Zu Ihrer Anmerkung, dass wir mit den aktuellen Sammelklagen nur 280 Kundenansprüche vertreten: Wir führen derzeit außerdem rund 550 Verfahren als sogenannte Musterverfahren, sowie drei weitere Sammelklagen, mit denen wir die Ansprüche von vielen weiteren Kunden vertreten. Im Übrigen stehen auch nächstes Jahr weitere 50 Sammelklagen an. Sie wissen doch: Wir benötigen nur ein rechtskräftiges, höchstrichterliches Urteil, um alle Ansprüche unserer Kunden außergerichtlich nachregulieren zu lassen, da die Versicherungen meist gleiche oder ähnliche Versicherungsbedingungen verwendet haben. Wir müssen also keine 80.000 Verfahren führen – damit würden die deutschen Gerichte wohl auch an ihre Kapazitätsgrenzen stoßen.

Mit freundlichen Grüßen

Ihre proConcept AG

 

Kommentar schreiben

Ihr Name*

Ihr Email Adresse (wird nicht veröffentlicht)

Ihr Kommentar*

Bitte geben Sie aus Sicherheitsgründen den Bestätigungscode ein, um Ihren Kommentar hinzuzufügen.

BestätigungscodeBestätigungscode*

* Pflichtfelder

TÜV-Siegel ISO 9001 Sicherheit durch TÜV-zertifizierte Partner
100ppChartsNewcomer Das Partnerprogramm der proConcept AG wurde 2010 von 100ppCharts auf den 1. Platz gewählt.