Medienpräsenz
Namhafte Wirtschafts- und Fachzeitschriften, regionale und überregionale Tageszeitungen sowie diverse Onlinemedien haben bereits über uns berichtet. Das freut uns natürlich, wird doch unser erfolgreiches Konzept so auch Leserinnen und Lesern zugänglich gemacht, die bisher gar nicht wussten, dass ihnen noch Geld zusteht.
Umstrittene Verträge - Ein Aufkäufer von Lebenspolicen verklagt elf Versicherer auf Millionenzahlungen. Verbraucher könnten davon profitieren.
Von Alina Fichter - München – [...] Tatsächlich schaffte es Klages’ Fall bis vor den Bundesgerichtshof (BGH), die Entscheidung dort steht aus. Jetzt legt LV Doktor noch einmal nach. Am Dienstag reichte die Tochter des Schweizer Prozessfinanzierers Proconcept in neun Städten Klage gegen neun Versicherer ein [...].
„Ziel ist die Rückabwicklung der Policen von 280 Kunden. Die eingezahlten Beiträge sollen ihnen komplett erstattet werden“, sagt Jens Heidenreich, Chef des Unternehmens. Der Streitwert liege bei rund zwei Millionen Euro. Es ist, so viel steht fest, die bisher größte Klage dieser Art in Deutschland.[...]
Verbraucheranwalt Joachim Bluhm: „Das Policenmodell war und ist europarechtswidrig.“ [...]
„Wir begrüßen ausdrücklich, dass LV Doktor diese strittige Rechtsfrage zu klären versucht und hoffen, dass es zu einer endgültigen Lösung im Sinne des Verbrauchers kommt “, sagt Axel Kleinlein vom BdV [...].
„Unabhängig vom Hintergrund der Firma ist der Ausgang der Prozesse schon deshalb interessant, weil sehr viele Menschen betroffen sind“, sagt Experte Schwintowski. Kommt es zu einer grundlegenden Entscheidung des BGH, könnten theoretisch alle zwischen 1994 und 2008 abgeschlossenen Lebensversicherungsverträge rückabgewickelt werden. [...]
10 Kommentar(e) zum Artikel
Von A.Wöhrle
Ich arbeite als Honorarberater seit jetzt über 2 Jahren mit LV.Doktor zusammen. Alle Fälle (etwa 90-100)wurden bisher gut bearbeitet, alle haben ihren Rückkaufswert oder sogar etwas mehr bekommen, alle konnten ihre weitere Finanzplanung erheblich verbessern. Noch bei keinem meiner Mandanten kam es zu einer Nacherstattung, aber hätten sie sich selbst um ihre Verträge gekümmert und selbst gekündigt, wäre es doch genauso. So verbleibt eine gute Chance, doch noch was rauszubekommen. Und wenn man die Entwicklung am Markt betrachtet, ist diese Chance wirklich nicht zu verachten. Und daran hat ProConcept sicher auch ihren nicht unwesentlichen Anteil geleistet.
Mein Apell: macht weiter so, bzw. erhöht den Druck ruhig noch etwas
Von Bernd Karau
Von Hansi
um gleich einleitend zu bemerken: ich habe keine Aktien weder bei LV Doktor noch bei der Proconcept, auch wenn ich die Arbeit dieses Unternehmens unterstützen möchte. Wir alle, die Verbraucher, die einst einmal so dumm und dämlich waren, irgendwelchen Versicherungsfritzen und deren hochtrabenden, von den Marketingabteilungen der Industrie implantierten gehaltslosen Worthülsen zu glauben, werden froh sein, dass es neben den Verbraucherschutzorganisationen noch so etwas wie den LV-Doktor gibt. Auch wenn es mitunter lange dauert, werden meines Erachtens die Fundamente der Trutzburgen der Konzerne kontinuierlich angeknabbert und unterhöhlt.
Man geniesse: Ich hatte 2006 bei der Aspecta eine fondsgebundene Rentenversicherung abgeschlossen, 2009 ging es leider nicht mehr; eingezahlt waren inzwischen 15.000 €. Rückkaufswert lt. Schreiben der Versicherung: 0 €. Drei Rechtsanwaltsbriefe, die allesamt erfolglos blieben, nochmals mehr als 1.000 €. Schaden insgesamt: mehr als 16.000 € netto. Eine noch anzustrengende Klage nochmals 2-4T€, von mir zu zahlen. Was muss ich verdienen (oder sollte ich sagen, wen muss ich betrügen??), um diese 16T€ netto wieder in der Tasche zu haben?
Mein Standpunkt heute: es möge mir kein Bank- oder Versicherungsmensch mehr zu nahe treten.
Aus diesem Grunde - und völlig unvoreingenommen - kann ich die Aktionen des LV-Doktor einfach nur gut heißen. Es muss in diesem Lande etwas passieren.
Von Anonymus
Anmerkung der proConcept AG
Hallo,
vielen Dank für Ihren ausführlichen Kommentar. Schön, dass Sie sich intensiv mit unserem Unternehmen auseinandergesetzt haben. Gern beantworten wir Ihre noch offenen Fragen:
Es ist richtig, dass wir in nahezu allen bei uns eingereichten Rechtsschutzfällen Klage einreichen können, doch dies tun wir auch bei nicht rechtschutzgedeckten Musterfällen. Auch diese betreiben wir in Einzelfällen als Musterverfahren. Würden wir alle bei uns eingereichten Fälle einzeln klagen, so würden wir mit mehr als 80.0000 Verfahren mehr als an die Grenzen unserer Kapazität kommen und effektiv wäre es auch nicht. Daher bündeln wir gleichgelagerte Fälle in verschiedenen Sammelklagen, um so die Ansprüche mehrerer hundert Geschädigter gebündelt durchzusetzen. Diese Sammelklagen betreiben wir, wenn die Rechtstrategie anhang der Einzel-Musterverfahren weitgehend klar ist und der Weg geebnet ist. Alle unsere Kunden, die sich gegen die Einzelklage entschieden haben, wollen den sicheren Rechtsweg bestreiten und nicht den schnellsten. Bei dem Letztgenannten kann es einfach passieren, dass die Ansprüche durch Negativ-Entscheidungen abgewiesen werden. Dann ist in dem Fall nichts mehr zu machen und das unseren Kunden noch zustehende Geld wäre einfach für immer weg und würde in den Börsen der Versicherungsunternehmen verschwinden.
Der von Ihnen erwähnte Fall, der 17 Jahre dauerte, war keiner aus unserem Hause, sondern das bisher längste Verfahren, welches beim Bundesverfassungsgericht anhängig war. Die Erwähnung dieses Falles soll nur zeigen, wie langwierig Gerichtsverfahren sein können, dies liegt einfach daran, dass die Gerichtsmühlen recht langsam mahlen. Daran können auch wir leider nichts ändern. Bei unseren aktuellen Fällen ist die Tendenz erkennbar, dass die erst- und zweitinstanzlichen Richter uns immer schneller zum Bundesgerichtshof vorlassen, um die Rechtsfrage endgültig höchstrichterlich klären zu. Bei unseren ersten BGH-Verfahren dauerte dies noch mehrere Jahre, zuletzt benötigten wir nur noch knapp ein Jahr, um zum BGH vorgelassen zu werden.
Sollten Sie weitere Fragen zu uns oder unserem Geschäftsmodell haben, dann freuen wir uns montags bis donnerstags zwischen 9 und 19 Uhr sowie freitags zwischen 9 und 12 Uhr auf Ihren Anruf unter: 0345 47224 3000. Oder Sie senden uns eine E-Mail an: info@proconcept.ag.
Mit freundlichen Grüßen
Ihre proConcept AG
Von Von Allgäuerin
Von dieter brauer
Von H. Ase
Anmerkung der proConcept AG
Hallo,
aufgrund der langsam laufenden Gerichtsmühlen können wir nicht versprechen (und haben dies auch nie getan), dass unsere Kunden nach sechs Monaten ihr gesamtes Geld zurückhaben. Sollte das ein Makler versprochen haben, so müssen wir uns dafür entschuldigen, denn das ist so nicht möglich.
Wir fechten grundsätzlich nicht nur Verträge an, die ab 1994 abgeschlossen wurden, sondern alle Lebens- oder Rentenversicherungsverträge, bei denen die Verbraucher nicht ordnungsgemäß beraten wurden beziehungsweise die Vertragsbedingungen nicht oder erst nach Vertragsabschluss einsehen konnten. Außerdem gehen wir gegen Übervorteilungen der Verbraucher vor, dabei ist es nebensächlich, wann der Vertrag abgeschlossen wurde.
In den aktuell anhängig gemachten Sammelklagen gehen wir speziell auf diese Verträge, die nach 1994 abgeschlossen wurden, ein.
Gern würden wir Sie zurückrufen und den Stand Ihrer bei uns eingereichten Verträge persönlich am Telefon mit Ihnen durchsprechen, allerdings können wir Sie aufgrund Ihrer mit diesem Kommentar bei uns hinterlegten Daten nicht in unserer Datenbank finden. Bitte senden Sie uns eine kurze E-Mail an info@proconcept.ag und teilen Sie uns Ihre aktuelle Telefonnummer mit. Vielen Dank!
Mit freundlichen Grüßen
Ihre proConcept AG
Von Rainer Häslich
Wieso wurde mir dann vor 5 Jahren von Ihnen ein positives Vorprüfungsergebnis zugestellt, obwohl meine Police bereits 1991 abgeschlossen wurde?
Anmerkung der proConcept AG
Sehr geehrter Herr Häslich,
in den aktuell von uns anhängig gemachten Sammelklagen geht es um die Klärung der Rechtsfrage, ob alle seit 1994 abgeschlossenen Lebensversicherungsverträge nach dem Policenmodell europarechtswidrig sind.
Grundsätzlich beschäftigen wir uns selbstverständlich auch mit der Klärung anderer Rechtsfragen, die beispielsweise Verträge von vor 1994, also auch Ihren bei uns eingereichten Vertrag, betreffen. Wir sind der Meinung, dass die Kunden auch bei diesen Vertragsabschlüssen nicht verbraucherorientiert beispielsweise über die Kosten informiert wurden. Aus den aktuell geführten Musterverfahren können wir jede Menge Informationen in die nächsten Klagen einfließen lassen, so dass auch Sie davon profitieren können. Wir halten Sie selbstverständlich darüber auf dem Laufenden.
Mit freundlichen Grüßen
Ihre proConcept AG
Von Vermittler
Wird wohl wieder nur eine Werbung mehr sein. Ich glaube nicht mehr daran, das LV Doktor überhaupt was tut. Die Mandanten sind sowieso schon verärgert über die versprechen, die wir als Vermittler weitergegeben haben.
Anmerkung der proConcept AG
Hallo,
den Link zu dem Artikel in der Süddeutschen Zeitung finden Sie direkt unter unserem Artikel. Oder Sie kopieren einfach folgenden Link in Ihre Browser-Zeile: http://admin.lv-doktor.com/userfiles/file/895_sz_2011_12_21.pdf
Mit freundlichen Grüßen
Ihre proConcept AG
Von Anonymus
Und lediglich 280 Kunden, die vertreten werden nach all` den Jahren der Vertragseinwerbung - das sind doch reine Alibi-Aktionen!
Anmerkung der proConcept AG
Hallo,
vielen Dank für Ihre kritische Auseinandersetzung mit dem Artikel. Gern erläutern wir Ihnen, wie es zu dem Durchschnittswert von rund 7.140 Euro pro Vertrag kommt: all diese Kunden haben nach der Kündigung bereits regulär ihren Rückkaufswert erhalten, so dass sich der Streitwert nur auf den sogenannten Mehrerlös bezieht. Es geht also um das Geld, welches den Kunden noch zusteht, sie aber allein mit sehr großer Wahrscheinlichkeit nicht von der jeweiligen Versicherung zurückbekommen würden. Die in die Lebensversicherungen eingezahlten Summen unserer Kunden sind sehr unterschiedlich, manche haben den Vertrag mit monatlich 20 Euro bedient, andere mit beispielsweise 500 Euro, so dass die jeweiligen Streitwerte sehr ungleich sind.
Zu Ihrer Anmerkung, dass wir mit den aktuellen Sammelklagen nur 280 Kundenansprüche vertreten: Wir führen derzeit außerdem rund 550 Verfahren als sogenannte Musterverfahren, sowie drei weitere Sammelklagen, mit denen wir die Ansprüche von vielen weiteren Kunden vertreten. Im Übrigen stehen auch nächstes Jahr weitere 50 Sammelklagen an. Sie wissen doch: Wir benötigen nur ein rechtskräftiges, höchstrichterliches Urteil, um alle Ansprüche unserer Kunden außergerichtlich nachregulieren zu lassen, da die Versicherungen meist gleiche oder ähnliche Versicherungsbedingungen verwendet haben. Wir müssen also keine 80.000 Verfahren führen – damit würden die deutschen Gerichte wohl auch an ihre Kapazitätsgrenzen stoßen.
Mit freundlichen Grüßen
Ihre proConcept AG
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- Ansprechpartner

- Jens Heidenreich
- Direktor der proConcept AG
- Geschäftsführer der proConcept GmbH
- E-Mail: medien@proconcept.ag

- Tel.: 0345 – 47224 2030
- Fax: 0345 – 47224 132



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