News aus dem Projekt LV-Doktor
AG Charlottenburg erachtet Policenmodell als europarechtswidrig
Endlich könnte im Bereich der Lebensversicherungen ein bisher einzigartiges Urteil für mehr Verbraucherfreundlichkeit sorgen. Wir konnten in der ersten Instanz (zuständige Amtsgericht) zum ersten Mal ein vollständig stattgebendes Urteil erstreiten (bis auf einen kleinen Anteil der Rechtsanwaltskosten). Das Amtsgericht Charlottenburg hatte Mitte April geurteilt, dass sowohl die Jahresfrist des § 5 II S.4 VVG a.F. (Widerspruchsrecht) als auch das Policenmodell als europarechtswidrig zu betrachten ist.
Experten sind davon ausgegangen, dass die betreffende Versicherungsgesellschaft (Zurich Deutscher Herold) gegen diese Entscheidung Rechtsmittel einlegen wird. Aktuell hat die Versicherungsgesellschaft tatsächlich Berufung eingelegt und die Gerichte haben die Akten erneut angefordert. Zwar ist das Urteil der ersten Instanz vorläufig schwebend, aber das Verfahren wird in der zweiten Instanz fortgeführt.
Sollte das vorliegende Urteil in weiteren Instanzen erneut bestätigt werden, können wir Ihre Ansprüche auf dieser positiven Grundlage geltend machen. Somit holen wir aus Ihrer Lebensversicherung oder Rentenversicherung alle eingezahlten Beiträge plus einer angemessenen Verzinsung für Sie zurück.
30 Kommentar(e) zum Artikel
Von Andreas Ulbrich
Ich freue mich immer wenn sich etwas tut ,aber noch mehr würde ich mich freuen wenn es mal ein Ergebnis für mich geben würde.Denn ich habe 6 verschiedene Verhandlungen laufen .Wenn es schon so viele gute Ergebnisse gibt warum ist da nicht mal 1 Verfahren von mir mit dabei?Ich wünsche Ihnen weiter hin viel Erfolg und hoffe auf ein positives Ergebnis.
Von Kunde
Sehr geehrte Damen und Herren,
...da schliesse ich mich dem letz genannten Beitrag an, denn da würden ja alle Versicherungen viel Geld verlieren, vorallem, wenn das öffentlich bekannt wird...bin mal gespannt wann Ihre Kunden ihr Geld bekommen.
MfG
Von Harald Bätz
Find ich super das Sie wieder mal was erreicht haben.
Es wäre aber noch schöner wenn die Kunden die schon Jahre warten auch etwas davon hätten.
Weil von Schönschreiberei hat keiner etwas.
Oder genügt Ihnen das?
Anmerkung der proConcept AG
Sehr geehrter Herr Bätz,
vielen Dank für Ihren Kommentar. Natürlich reicht uns Schönschreiberei nicht - nicht umsonst kämpfen wir an allen Fronten und haben zurzeit über 840 Einzelklagen sowie einige Sammelklagen anhängig. Wir geben uns erst zufrieden, wenn ein verbraucherfreundliches Urteil gefällt wurde und alle unsere Kunden das Geld bekommen haben, das Ihnen zusteht!
Dank dem Bundesgerichtshof (Entscheidung vom März) sind wir auf dem richtigen Weg und erreichen damit hoffentlich endlich ein Grundsatzurteil.
Mit besten Grüßen
Ihre proConcept AG
Von Rolf
Wie stehst mit Verträgen vor 1994?
Anmerkung der proConcept AG
Hallo,
vielen Dank für das freundliche Telefonat.
Natürlich nehmen wir auch Verträge, die vor 1994 abgeschlossen wurden, an und kümmern uns um die Durchsetzung dieser Rechte. Das oben angesprochene Urteil bezieht sich zwar nicht darauf - aber wir arbeiten selbstverständlich auch daran!
Mit besten Grüßen
Ihre proConcept AG
Von Andreas Ulbrich
Freue mich auch über Ihre Erfolge, würde mich aber noch mehr freuen wenn es bald mal ein positives Ergebnis geben würde.Freue mich auf jeden Fall das ich jetzt über alles Informiert werde.Wünsche Ihnen weiter hin viel Erfolg.
Von peter schrade
inwieweit ist das Alles auch auf Clerical Medical und Canada Life anwehdbar.Da es bei diesen Gesellschaften um sehr viele Verträge geht erbitte ich Antwort per Mail.Danke!!!
Von Jürgen Schlindwein
Ich will meine LV bei der AXA (fondsgeb.LV)kündigen, der Rü+ckkaufswert liegt 5000,-- Euro unter den eingez. Beiträgen.. Sehen Sie eine Möglichkeit???
Anmerkung der proConcept AG
Lieber Herr Schlindwein,
vielen Dank für Ihren Kommentar.
Selbstverständlich akzeptieren wir auch Policen der AXA und versuchen auch diese Veträge rückabzuwickeln. Im Moment sind mehr als 60 Verfahren bezüglich der Axa anhängig.
Unsere Vorgehensweise ist folgende:
Wir erwerben die Police und kündigen diese anschließend professionell. Bereits dadurch ergibt sich ein Rückkaufswert, der bis zu 20% höher sein kann als der von der Versicherung mitgeteilte Wert. Diesen zahlen wir sofort und in einer Summe aus. Zusätzlich bekommen Sie die Chance alle eingezahlten Beiträge nebst Zinsen zurück zu bekommen. Das kann allerdings (auch abhängig vom gewählten Modell) etwas dauern. Unser Service-Center steht Ihnen für Fragen montags bis donnerstags von 09:00 bis 19:00 uhr und freitags von 09:00 bis 12:00 Uhr unter der 0345 47224 3000 zur Verfügung.
Mit besten Grüßen
Ihre proConcept AG
Von Klaus Schubert - 28844 Weyhe
14.6.2012 Toll...derartige Infos geben Hoffnung und Stärke auf Warteposition - wenn auch bereits seit mehreren Jahren - bei der Aspekta Lux wurden von dubiosen Untervermittlern (--entfernt durch Redaktion--) für Makler- Vertriebe auch unter Täuschung u.falschen Tarif-Angaben bzw.zur Wertentwicklung gemacht, die Aspekta reagierte aber nie auf diese \"Betrügereien\"
---läuft da was in positiver Richtung?- Weiter so ---ich empfehle Sie bereits in anderen Kreisen. K.Schubert
Anmerkung der proConcept AG
Sehr geehrter Herr Schubert,
herzlichen Dank für Ihren Kommentar sowie das nette Telefonat.
Aus rechtlichen Gründen mussten wir die in Ihrem Kommentar erwähnten Namen löschen. Bitte haben Sie dafür Verständnis.
Grundsätzlich gehen wir natürlich nicht gegen die Vermittler vor, sondern gegen die Gesellschaften.
Mit besten Grüßen
Ihre proConcept AG
Von proConcept AG
Liebe Kommentatoren,
erst einmal vielen Dank für Ihre zahlreichen Kommentare – wir freuen uns über das rege Interesse!
Nun zu Ihren Fragen: Bei unseren Verfahren geht es nie nur um Verträge einer Versicherung, sondern um die Europarechtswidrigkeit des Policenmodells sowie das Widerspruchsrecht. Das heißt für Sie: Es geht nie um einen Vertrag einer speziellen Versicherung, sondern uns geht es darum, dass Policenmodell im Allgemeinen anzufechten. Dazu führen wir Verfahren gegen die verschiedensten Gesellschaften. Es reicht aus in nur einem Verfahren gegen irgendeine Versicherung, ein verbraucherfreundliches Urteil herbeizuführen – das betrifft dann das Policenmodell an sich und damit alle Lebensversicherungs- und Rentenversicherungsverträge, die zwischen 1994 und 2008 abgeschlossen wurden. Selbstverständlich gilt dies dann auch für Verträge, die bereits gekündigt bei uns eingereicht wurden.
Außerdem fechten wir die Widerspruchsbelehrungen und vieles mehr an.
Wir freuen uns, dass immer mehr Gerichte unserer Auffassung folgen und wir immer schneller kleine Erfolge verbuchen können. Das zeigt uns vor allem: Gemeinsam sind wir stark! Weiter so…
Eine aktuelle Prozessstatistik veröffentlichen wir im Rahmen der nächsten Kundennews!
Mit besten Grüßen
Ihre proConcept AG
Von gabriele meissner
Das ist ja schon mal ein kleiner Hoffnungsschimmer!Also bleiben Sie bitte dran, auch bei der ergo direkt Versicherung!
Von Daniela Olschok
Sehr geehrte Damen und Herren, ich bitte Sie um den aktuellen Verfahrensstand gegendie Aachener und Münchner Vers.Vielen Dank Daniela Olschok
Von Frau Schüler
Hallo,
das ist super...........
gilt das dann auch für Karlsruher LV AG ?????
Von Michael Salig
Ich hatte als Vermittler viele Kunden bei euch eingereicht (Toljaj & Salig GmbH).
Es waren hauptsächlich Allianz Kunden.
Wie sieht es damit aus. Können Sie mir den Onlinezugang wieder öffnen?
Mfg Salig
Von David & Manuela Richeson
find ich auch toll !!!
und wie sieht es mit der Debeka und Gothaer aus ??? wir warten jetzt auch schon fast ein Jahr...
Von Claudia Faust
Das sind ja mal gute Nachrichten. Ganz toll. Finde ich echt gut. Mfg
Von Wolfgang Anderson
Wie steht es mit der Württembergischen Versicherung?? Wann geht es mal endlich vorsn..
Von Horst Gläser
Und wie sieht es aus mit den Klagen gegen die VICTORIA,speziell was die alten Tarife 11 und 17 betrifft?
Von Michael Rudolph
wir warten nun schon 4 jahre,um von allianz und nürnberger geld zurückzubekommen.
frage: warten wir noch weitere 4 jahre ???
Von Rainer Kampert
Große Klasse,
wie sieht es denn aktuell mit der DBV-Winterthur, jetzt AXA aus?
Von Gabriele Kamutzki
Wie steht es mit der Hamburg Mannheimer?9
Von Paolo Iona
Hallo
Würde es auch für die Lebensversicherungen
in frage kommen wo Sie schon gekündigt haben.?
Mit besten Grüßen
Paolo Iona (Kunde)
Von Verena Paasch
Ich finde diese Entscheidung gut, wie steht es mit der Canada Life?
Ich wünsche Ihnen weiterhin soviel Erfolg, dann lohnt sich auch das lange warten.
MfG Verena Paasch
Von Dieter Bethke
Sehr geeehrte Leser von ProConcept AG,
natürlich freue ich mich über solche Nachrichten, kann aber meine Skepsis nicht ablegen, da ich seit 2007 fünf Anträge bei Ihnen eingereicht habe und seit dem Zeitpunkt auf Entscheidung und Rückzahlung warte????
Ist das normal oder wie lange soll sich das noch hinziehen, wenn mittlerweile aus der Schweiz operiert wird?
Wäre schön antwort zu erhalten...ich warte weiter.
MFG
Dieter Bethke, Nußloch
Von Marian Ciambella
Guten Tag,
gute Neuigkeiten. Ich hoffe, dass es nach 4 ( !!! ) Jahren endlich vorwärts geht. Meine Verträge habe ich Mitte 2008 eingereicht, 2 x gegen die Generali ( bzw. Volksfürsorge ) und 1 x gegen den Deutschen Ring.
MfG
M. Ciambella
Von Michael Simon
... und mal wieder erfolgreich - super!!!
Gibts schon Neuigkeiten in Sachen Debeka?
Von Gerhard Renger
Habe Ihnen vor einigen Jahren Policen vom Deutschen Ring eingesandt und bisher nichts mehr gehört. Gibt es auch Klagen gegen den Deutschen Ring? Gerhard Renger
Von philipp mai
darf man das also als grossen schritt fuer pro concept und einen kleinen schritt fuer die menschheit bezeichnen?
Fuer feedback waere ich dankbar.gruss
Von B. Kahler
Wie schaut denn die Ganze Sache bei der Canada Life oder zum Beispiel bei der CMI aus? Gruß BK
Von Carsten Lux
Schaun wir mal!
Von Hermann Kraft
finde ich toll,
wie steht es gerade mit der Iduna?
Anmerkung der proConcept AG
Hallo Herr Kraft,
natürlich sind auch Klagen gegen die Signal Iduna anhängig – momentan insgesamt 15. In der Vergangenheit konnten wir bereits 2 Verfahren erfolgreich (durch Vergleiche) für unsere Kunden beenden. Selbstverständlich geben wir uns damit nicht zufrieden! Wir streben weiterhin natürlich ein allgemein gültiges Urteil an!
Mit besten Grüßen
Ihre proConcept AG
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