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Verbraucherfreundliche Entwicklung: Clerical Medical muss zahlen

19.01.2011 | proConcept AG | proConcept AG

Sächsisches Gericht verurteilt Clerical Medical zur Schadenersatzzahlung. Kundin wurde das Risiko der darlehensfinanzierten Lebensversicherung verschwiegen. Dadurch bestehen jetzt sehr gute Chancen das eingezahlte Geld zurückzubekommen.

Die britische Versicherungsgesellschaft Clerical Medical stand bereits häufiger wegen horrenden Renditeversprechen bezüglich der angebotenen Hebelgeschäfte in der Kritik (die proConcept AG berichtete). Vor Kurzem verurteilte nun das Oberlandesgericht Dresden die Gesellschaft zu Schadenersatzzahlungen, weil ein Vermittler einer Kundin vertragsrelevante Umstände verschwiegen hat. Die Clerical Medical hatte sich darauf berufen, dass sie sich das Verhalten des Vermittlers nicht zurechnen lassen müsse – die Richter sahen das aber anders.

Risiko wurde verschwiegen

So waren die sächsischen Richter davon überzeugt, dass in dem betreffenden Fall eine klare Aufklärungspflichtverletzung vorlag. Der Kundin wurde suggeriert, dass die in dem Antrag aufgenommenen Auszahlungsbeträge tatsächlich ausgezahlt werden – doch die Versicherungsbedingungen sahen etwas anderes vor. Die Klägerin hatte mehrfach nach einem vorhandenen Risiko gefragt – diese Frage hat der Vermittler stets verneint.

Gute Basis für LV-Doktor

Das Oberlandesgericht Dresden hat die Revision zugelassen, so dass höchstwahrscheinlich die BGH-Richter das letzte Wort sprechen werden. „Nichtsdestotrotz ist das gesprochene Urteil ein weiterer Meilenstein in Sachen Verbraucherschutz“, so Jens Heidenreich, Leiter des LV-Doktor-Teams der proConcept AG. „Die positiven Entwicklungen bezüglich der Clerical Medical geben uns und unseren Kunden gute Erfolgschancen, das in die Lebensversicherungen eingezahlte Geld zuzüglich der aufgelaufenen Zinsen erfolgreich zurückzufordern.“ Alle Menschen, die Lebensversicherungsverträge bei der britischen Versicherungsgesellschaft abgeschlossen haben und mit diesen Verträgen unzufrieden sind, können sich bei dem LV-Doktor-Team oder dem Finanzdienstleister in ihrer Nähe melden. Weitere Informationen anfordern unter: www.lv-doktor.com.

 

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