News aus dem Projekt LV-Doktor
Gasanbieter: Klage gegen Preisanpassungsklausel stattgegeben
Stärkung der Verbraucherrechte: Kunde gewinnt Klage vor Bundesgerichtshof. Regionaler Erdgasanbieter hat kein Recht auf einseitige Änderung des Gaspreises. Sinkende Preise wurden und mussten bisher nicht weitergegeben werden.
Die Parteien stritten um die Wirksamkeit von Gaspreiserhöhungen, die von dem Gasanbieter einseitig vorgenommen wurden. Zwar hatte sich das Unternehmen vertraglich das Recht herausgenommen, die Preise im gleichen Umfang wie der Vorlieferant an die Lohnkosten – und Heizölpreisen anzupassen. Es bestand allerdings keine Verpflichtung seitens des Gasanbieters gegebenenfalls gesunkene Gestehungskosten durch Preissenkungen an die Kunden weiter zu geben.
Das beklagte Unternehmen erhöhte den Preis zur Abgabe von Erdgas innerhalb von knapp zwei Jahren ganze vier Mal. Die Kläger wiedersprachen diesen Erhöhungen und begehrten die Feststellung, dass diese unbillig und unwirksam sind. Das Landgericht Bremen hat der Klage stattgegeben. Die von der Beklagten eingereichte Berufung wurde vom Oberlandesgericht Bremen zurück gewiesen. Auch die Revision vor dem Bundesgerichtshof führte zu keinem anderen Ergebnis. Dieser entschied in dem Urteil mit dem Aktenzeichen VIII ZR 320/07, dass die umstrittenen Gaspreiserhöhungen unwirksam sind, weil kein Recht des Gasversorgers zur einseitigen Änderung des Gaspreises besteht.
Als „unglaublich“ bezeichnet Jens Heidenreich, Direktor der proConcept AG und Leiter des LV-Doktor-Teams, diese bisherige Praxis des Gasanbieters. „Die Kunden mussten immer wieder neue Preiserhöhungen in Kauf nehmen, hatten aber bisher keine Chance, von sinkenden Gestehungskosten zu profitieren“, so Heidenreich. Die Unternehmen wälzen höhere Kosten auf den Verbrauchern ab und potenzieren ihre Gewinne, wenn die Zulieferfirmen die Preise reduzieren. Ähnlich wie die Versicherungen, die den Kunden die noch zustehenden Ansprüche aus ihren Lebens- oder Rentenversicherungen nicht freiwillig auszahlen. Dagegen kämpft die Versichertenlobby (www.versichertenlobby.de) seit kurzem und Jens Heidenreich mit seinem LV-Doktor-Team seit Jahren. Er stärkt damit die Rechte des kleinen Mannes gegen die großen Versicherungsunternehmen. Bereits weit mehr als 50.000 Menschen haben sich dem Team um Jens Heidenreich angeschlossen, um ihre noch bestehenden Ansprüche geltend zu machen.
Daher begrüßt Jens Heidenreich das verbraucherfreundliche Urteil gegen den Gasanbieter: „Nur wenn die Menschen für mehr Gerechtigkeit kämpfen, können sie etwas erreichen. Den Kopf in den Sand stecken ist nicht die richtige Strategie. Die Verbraucher müssen wissen, dass welche Rechte sie haben und wie sie diese durchsetzen können.“
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