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Ramona B. gegen Axa – Klage abgewiesen

27.04.2010 | proConcept AG | proConcept AG

In dem Fall Ramona B. gegen Axa wurde die von LV-Doktor eingereichte Klage abgewiesen. Nun werden die weiteren Schritte vorbereitet, schließlich geht es um 3.650 Euro, die der LV-Doktor-Kundin noch zustehen.

Zwischen Dezember 2003 und Mai 2007 hat Ramona B. insgesamt 8.733 Euro in die fondsgebundene Lebensversicherung bei der Axa eingezahlt. Als sie den Vertrag vorzeitig beendet hat, bekam sie allerdings nur 5.082,12 Euro zurück. Um den fehlenden Betrag von 3.650,88 Euro zurück zu bekommen, hat einer der LV-Doktor-Partneranwälte Klage beim Amtsgericht Köln  eingereicht. Die Richter haben nun heute die Klage abgewiesen, doch LV-Doktor gibt nicht auf.

LV-Doktor setzt sich für mehr als 60.000 Menschen ein

Jens Heidenreich, Chef des LV-Doktor-Teams, meint: „Wir lassen uns nicht entmutigen, sondern kämpfen weiter für Ramona B. und unsere anderen Kunden. Mittlerweile vertrauen uns mehr als 60.000 geschädigte Verbraucher, die alle mit der Entwicklung bzw. Abrechnung ihrer Lebens- oder Rentenversicherung unzufrieden sind.“ Zusammen mit den angeschlossenen Partneranwälten prüft das LV-Doktor-Team derzeit, welche weiteren Schritte in dem Fall von Ramona B. gegen die Axa Lebensversicherung AG unternommen werden.

Fortsetzung folgt.
 

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