Liebe Kundinnen und Kunden,
Ein herzliches Dankeschön für Ihr Vertrauen und Ihre Geduld!
Mit dem Jahr 2019 schließen wir ein außergewöhnliches Kapitel in der Geschichte der ProConcept AG ab. Alle Verfahren im Projekt LV-Doktor sind nun abgeschlossen – die meisten davon sehr erfolgreich, wobei diese Kunden erheblich mehr erhalten haben als nur den ursprünglichen Rückkaufswert ihrer Lebensversicherungen. In einigen Fällen suchten die Gerichte bewusst Auswege jenseits der EuGH-Rechtsprechung, da unser vollständiges Obsiegen sicherlich noch gravierende Auswirkungen auf die gesamte Versicherungslandschaft gehabt hätte. Dies zu klären überlassen wir aber nun anderen.
Erfolge trotz Hindernissen
Leider sind auch einzelne Kunden, insbesondere der ersten Jahre, auf der Strecke geblieben und konnten an den Erstattungen nicht teilhaben. Aber dennoch danken wir Ihnen allen, denn Sie haben es uns ermöglicht, die sensationelle Wende in der Justiz zu erreichen. Wir werden an Sie immer denken und Ihnen insbesondere auch im Namen aller direkt und indirekt betroffenen Versicherten danken. Denn ohne Sie wäre dieser Wechsel für Millionen von Versicherten nicht möglich gewesen. Danke – Danke – Danke
Was ProConcept seinen Kunden tatsächlich versprochen hat
Klarstellung unseres Versprechens:
ProConcept bzw. der LV-Doktor hat seinen Kunden niemals garantiert, dass sie einen Mehrerlös oder eine Rückzahlung über den Rückkaufswert hinaus erhalten werden. Das zentrale Versprechen war vielmehr: Das minimale Kundenrisiko –
Ihr Risiko war bewusst gering gehalten:
Das Risiko für Sie als Kunde lag beim klassischen LV-Doktor-Modell praktisch nur in der gezahlten Gebühr von 99 Euro – bei anderen Modellen sogar vollständig gebührenfrei. Ein finanzielles Verlustrisiko über diesen Betrag hinaus bestand nicht. Sie zahlten für eine juristische Dienstleistung und die Option auf einen Mehrerlös – mehr nicht.
Unsere Überzeugung und der Kampf des LV-Doktor
Wir waren seit Beginn unserer Arbeit der Auffassung, dass die von den Versicherungsunternehmen ausgezahlten Rückkaufswerte zu niedrig seien und die Kunden einen Anspruch auf höhere Erstattungen bis hin zur kompletten Erstattung aller eingezahlten Beiträge hätten. Dass dieser Umstand aber zu Projektbeginn nicht zu erreichen sei, und wir dafür juristisch kämpfen werden, dass die Versicherungsunternehmen diese Ansprüche anerkennen müssen.
Der Kampf gegen ein übermächtiges System
Die Realität vor unserem Engagement:
Da der einzelne diese Ansprüche aber niemals alleine durchsetzen konnte, haben wir den Weg über die Musterklage (die in Deutschland zu diesem Zeitpunkt nicht existierten) und den Auf- und Ausbau juristischer informeller Netzwerke vorangetrieben. Denn als wir antraten, waren die Versicherer perfekt organisiert – alle hatten ihre Verbände und waren alle gemeinsam lediglich durch ein oder zwei juristische Großkanzleien vertreten – hatten dementsprechend alles an Wissen in „einer“ Hand.
Die Taktik der Versicherer (und Urteilsvermeidungspraxis):
Sie entschieden, welche Urteile sie haben wollten und welche nicht. Wenn ein Richter oder eine Kammer dazu tendierte, ein Urteil gegen die Versicherungsunternehmen zu erlassen, hat der Versicherer einfach bezahlt und es gab kein Urteil gegen das Unternehmen. Aber wenn es Urteile gegen die Kunden gab, wurden diese gerne genommen und natürlich auch lang und breit genutzt, um die Presse und auch die anderen Gerichte zu manipulieren.
Die Anfänge (2005–2012):
Als wir starteten, war die deutsche Rechtsprechung eindeutig gegen einen unbefristeten Widerspruch bei Lebensversicherungen gerichtet. Das Policenmodell galt als rechtlich unanfechtbar nach Ablauf eines Jahres. Für die meisten Rechtsexperten war unser Ziel, später einmal einen Mehrerlös zu erzielen, juristisch aussichtslos, also wurden diese Prozesse verloren, wenn Menschen diese denn überhaupt geführt haben.
Die Wende: Wie wir das System durchbrachen
Das ging bis wir kamen – dann haben wir den Spieß umgedreht, nachdem wir verstanden haben, wie die Versicherungen und deren Anwälte arbeiten. Und mit unserer zunehmenden Prozesstätigkeit bekamen wir Hinweise und Urteile in einzelnen Verfahren, wo die ersten Richter unseren Zweifeln am Policenmodell und anderen Geschäftspraktiken der Versicherungsunternehmen folgten und Hinweisbeschlüsse erließen, dass wir recht haben könnten.
Die Versicherer-Reaktion:
Was passierte? Wie nicht anders zu erwarten – die Versicherung bezahlt und hoffte, das Thema damit wie immer totgemacht zu haben. Aber wir waren eben kein normaler Verbraucher, der damit mundtot zu machen war. Wir haben diesen Hinweisbeschluss bundesweit über unser Anwaltsnetzwerk in alle Prozesse einbringen lassen und taten das, was die Versicherer bislang getan haben.
Und wir erfanden das Rechtsschutzmodell. Kunden mit einer Rechtsschutzversicherung klagten im eigenen Namen – aber mit einem von uns betreuten und geschulten Rechtsanwalt, der vollen Zugriff auf unsere Prozessdatenbank hatte und damit dann plötzlich die Strategien der Versicherer gegen diese einsetzen konnte und wir immer mehr Verfahren positiv entscheiden konnten.
Als sie das erkannten begannen die Versicherer, uns als volle Kraft zu bekämpfen. Diverse Versicherer fingen an, uns und unser Geschäftsmodell zu bekämpfen und fingen an, die unterschiedlichen LV-Doktor Vertragsmodelle anzugreifen, was letztlich dazu führte, dass wir eine Niederlassung in Berlin einrichteten, die dann eine Zulassung nach dem Rechtsdienstleistungsgesetz bekam, damit wir die Verfahren fortführen konnten.
Einzelne Verträge mit unseren Kunden waren dadurch unwirksam, aber die wurden einfach umgestellt und legalisiert und weiter ging’s. Denn das Ziel war nach wie vor der EuGH. Und in einem der vielen Verfahren, mit denen die Versicherer unser Unternehmen in seinen Grundfesten angriffen, meinte der klagende Rechtsanwalt des Versicherungsunternehmens: „Wissen Sie, es war so schön, als es Ihr Unternehmen noch nicht gab. Da konnten wir unsere Verfahren in altbewährter Praxis führen und negative Urteile einfach vermeiden und die Rechtsprechung in unserem Sinne manipulieren. Es wird Zeit, dass es wieder so wird und Sie endlich verboten werden…“
Aber auch jeden dieser Angriffe konnten wir aushebeln und kamen unserem Ziel – der EuGH-Entscheidung – Schritt für Schritt näher.
Der Durchbruch (2013–2015)
ProConcept war Pionier und setzte dennoch auf die Europarechtswidrigkeit des deutschen Modells. Wir setzten auf ein zukünftiges EuGH-Urteil – und behielten recht. Das EuGH-Urteil „Endress gegen Allianz“ vom 19. Dezember 2013 sowie die nachfolgenden BGH-Urteile 2014/2015 bestätigten unseren „Widerrufsjoker“.
Der Weg zum sensationellen Erfolg
Schritt für Schritt zum EuGH:
Stück für Stück kamen wir so mit unseren Rechtsansätzen an den BGH mit immer tiefer gehenden und weiter gefassten Fragen – und diversen Verfassungsgerichtsentscheidungen, wo uns das BVerfG in unzähligen Verfahren recht gab – bis wir es dann geschafft haben, das Verfahren Endress/Allianz durch den BGH beim EuGH vorlegen zu lassen. Mit dem Ergebnis, dass der EuGH uns zu 100% recht gegeben hat und das in Deutschland von 1994–2007 verkaufte Policenmodell zu 100% demontiert und anfechtbar eingestuft und die vollständige Beitragsrückerstattung bejaht hat.
Die unerwartete BGH-Kreativität:
Und zugegebenermaßen haben wir nicht mit der Kreativität des BGH gerechnet. Der hat im Interesse der Versicherungswirtschaft das eindeutige EuGH-Urteil dann mal wieder vollständig ausgehöhlt und Auswege gesucht, in welchen Fällen das Urteil nicht anzuwenden sei – unserer Meinung nach aus politischen Gründen, um den Kollaps der Versicherungswirtschaft zu verhindern.
Das Ergebnis unserer Pionierarbeit
Unsere gemeinsamen Erfolge:
- Über 150.000 Lebensversicherungskunden betreut, die meisten davon erfolgreich
- Tausende von Musterverfahren gegen diverse Versicherungsunternehmen geführt
- 85 Verfahren durch den Bundesgerichtshof positiv entschieden
- 15 positive Verfassungsbeschwerden erstritten
- Das EuGH-Urteil „Endress gegen Allianz“ vom 19. Dezember 2013 erstritten
- Die vollständige Demontage des Policenmodells erreicht
- Ein bundesweites Anwaltsnetzwerk mit über 50 spezialisierten Kanzleien aufgebaut
- 88.000 Euro Nachzahlung von Standard Life an Basketball-Profi erkämpft
- 218.089 Euro Mehrerlöse allein im Januar 2016 aus 42 Verträgen
Warum wir stolz auf unsere Arbeit sind
Wir waren vollständig alleine:
Noch einmal – wir waren das vollständig alleine mit unseren Anwälten und sind zu Recht auch stolz darauf. Was als juristisches Wagnis gegen die damalige Rechtsprechung begann, endete als einer der größten Erfolge im kollektiven Verbraucherschutz der deutschen Rechtsgeschichte.
Bahnbrechende Rechtsprechung:
Wir haben das erste erfolgreiche Vorabentscheidungsverfahren zum Policenmodell beim EuGH durchgesetzt und damit Millionen von Versicherungsverträgen für anfechtbar erklärt und die Türen für alle nachfolgenden Verfahren und tausende von Trittbrettfahrern geöffnet. Die positiven Auswirkungen unserer Arbeit werden noch lange nachwirken und künftigen Generationen von Verbrauchern zugutekommen.
Unser Dank
Danke für:
- Ihr Vertrauen in unser juristisches Wagnis gegen die damalige Rechtsprechung
- Ihre Geduld während der oft jahrelangen Gerichtsverfahren
- Die Möglichkeit, gemeinsam mit Ihnen bahnbrechende Rechtsprechung zu schaffen
- Ihre Unterstützung bei unserem Engagement für mehr kollektiven Verbraucherschutz
Unser Fazit
Dennoch sind wir glücklich, dass die Vielzahl unserer Kunden erheblich mehr Geld bekommen hat, als sie von der Versicherung freiwillig erhalten hätten. Sie haben es uns ermöglicht, die sensationelle Wende in der Justiz zu erreichen.
Neue Wege, neue Projekte
Nach dieser erfolgreichen Zeit wenden wir uns nun diversen neuen Projekten zu. Die Erfahrungen und das Know-how, das wir in den Jahren der Prozessfinanzierung sammeln konnten, werden uns dabei helfen, auch in anderen Bereichen erfolgreich tätig zu sein.
Wir wünschen Ihnen alles Gute für die Zukunft!
Ihr Team der ProConcept AG
Hinweis: Für noch offene Fragen zu abgeschlossenen Verfahren wenden Sie sich bitte an die betreuenden Anwaltskanzleien. Alle Kontaktdaten finden Sie in Ihren Unterlagen.