Fragen und Antworten
zum Projekt LV-Doktor
Wie arbeitet LV-Doktor?
Im Rahmen von LV-Doktor (www.lv-doktor.de) erwerben wir laufende Lebens- und Rentenversicherungsverträge. Dafür bekommen unsere Kunden im Rahmen unserer Höchstpreisgarantie immer den höchsten Preis. Dieser ist zudem meistens sogar höher als der übliche Rückkaufswert. Zusätzlich übernehmen wir auch gekündigte Verträge, da auch in diesen noch erhebliche Reserven stecken. So kommt die Otto-Friedrich-Universität Bamberg in Zusammenarbeit mit der Verbraucherzentrale Hamburg 2011 zu dem Ergebnis, dass der durchschnittliche Schaden pro Lebensversicherungsvertrag bei etwa 4.500 Euro liegt.*
Für Sie heißt das: Die Chance auf Erstattung aller in die Versicherung eingezahlten Beiträge ohne Kostenrisiko!
Auch wir vertreten die Auffassung, dass in allen bereits gekündigten Policen noch sehr viel Geld steckt, auf das die ehemaligen Versicherungsnehmer Anspruch haben. Um diese Frage zu klären, führen wir Musterverfahren und Sammelklagen gegen nahezu alle Versicherungsgesellschaften. Nach erfolgreichem Abschluss dieser Musterverfahren, beteiligen wir Sie prozentual (je nach gewähltem Modell) an den zusätzlich erreichten Erstattungen.
Aktuell betreiben wir dafür mehr als 800 Einzelverfahren an den unterschiedlichen deutschen Gerichten. Schließlich sollen unsere Kunden das Geld zurück bekommen, dass ihnen zusteht.
*Quelle: Präsentation zur Pressekonferenz der Verbraucherzentrale Hamburg: Bei Abschluss: Verlust? Milliardenschäden durch fehlgeleitete Abschlüsse von Kapitallebens- und Rentenversicherungen, 11. November 2011 Prof. Dr. Andreas Oehler, Otto-Friedrich-Universität Bamberg
Wie groß sind die Erfolgschancen von LV-Doktor?
Wir lernen aus jedem Verfahren, auch wenn wir es verlieren, und klagen solange, bis wir eben gewonnen haben bzw. alle unsere Kunden ihr Geld bekommen haben. Wir investieren beispielsweise auch in die Forschung – daran können Sie sehen: wir gehen unsere Projekte auf jeden Fall professionell an.
Welche Verträge kann man bei LV-Doktor einreichen?
Wir nehmen alle kapitalbildenden und fondsgebundenen Renten- und Lebensversicherungsverträge nach deutschem Recht, die aktiv laufen, beitragsfrei gestellt, gekündigt oder abgelaufen sind.
Welche Verträge werden nicht von LV-Doktor bearbeitet?
Folgende Verträge können wir derzeit leider nicht bearbeiten:
- Direktversicherungen (Pensionszusagen)/betriebliche Altersvorsorge
- gekündigte UPR (Unfallversicherung mit Prämienrückgewähr)
- Bausparverträge
- Risiko-Lebensversicherungen
- reine BU mit und ohne Prämienrückgewähr
- Riester-, Kaiser- und Rürup-Renten
- Baufinanzierungen
- Hausrat-, Haftpflicht-, KFZ-Versicherungen
Bis wann müssen die Verträge bei LV-Doktor eingegangen sein, damit diese noch im laufenden Monat gekündigt werden können?
Die Unterlagen müssen spätestens bis zum 25. des Monats bei uns eingegangen sein, dann kann die Kündigung noch im laufenden Monat erfolgen. Bei später eingehenden Verträgen versuchen wir es, können dies aber nicht garantieren.
Können auch gekündigte Verträge bei LV-Doktor eingereicht werden?
Ja, wir übernehmen auch solche Verträge. Auch bereits gekündigte Verträge können oftmals nachverhandelt werden, um weitere Erlöse zu erzielen.
Wie lange darf die Kündigung eines Lebens- oder Rentenversicherungsvertrages zurückliegen?
Prinzipiell sollte die Kündigung nicht länger als 5 Jahre zurückliegen. Jedoch gibt es auch hierbei Ausnahmen, deshalb ist unsere Empfehlung: reichen Sie einfach alle Verträge ein. Wir prüfen dann, ob wir auch in dem speziellen Fall noch Geld zurück holen können.
Von welchen Versicherungsgesellschaften nimmt LV-Doktor die Verträge an?
Von allen nach deutschem Recht agierenden Gesellschaften, die dem Kunden die wesentlichen Vertragsgrundlagen wie Kosten verschweigen bzw. diese verschleiern.
Welche Vorteile bietet eine Kündigung durch LV-Doktor?
Bei vorzeitiger Kündigung einer Lebensversicherung oder Rentenversicherung erhalten Sie häufig nur den Rückkaufswert erstattet, der aber in den meisten Fällen nur einen Bruchteil der eingezahlten Beiträge ausmacht. Durch Übertragung Ihres Versicherungsvertrages an uns haben Sie je nach gewähltem Modell die Chance auf einen um bis zu 20 Prozent höheren Rückkaufswert (Kaufpreis). Diesen erhalten Sie sofort und in einer Summe von uns ausgezahlt. Zusätzlich bekommen Sie sogar die Möglichkeit einer vollständigen Erstattung aller eingezahlten Beiträge nebst angemessener Verzinsung.
Wann entstehen Kosten für mich?
Die Einreichung der Verträge nach dem Modell 25 ist bei uns kostenlos. Sollten Sie sich allerdings für unser Modell L 50 oder G 50 entschieden haben, wird eine Selbstbeteiligung in Höhe von 300 Euro fällig, die wir bei noch laufenden Verträgen von dem Rückkaufswert abziehen.
Für die professionelle anwaltliche Abwicklung berechnen wir Ihnen eine Pauschale von 87,50 Euro, die ebenfalls von dem Rückkaufswert einbehalten wird. Für das Modell RS fällt keine Bearbeitungsgebühr an, soweit die Rechtsschutzversicherung eine Deckungszusage erteilt.
Kann ich eine Kündigung stoppen?
Grundsätzlich NEIN – wir gehen davon aus, dass Sie eine Vorberechnung mittels des kostenlosen Tests auf unserer Homepage) durchgeführt haben, und der Vertrag auf jeden Fall gekündigt werden soll. Also wird jeder noch laufende oder beitragsfreie Vertrag unverzüglich zur Kündigung übergeben und die Kündigung auch sofort ungeprüft ausgesprochen. Die dafür fälligen Gebühren sind damit entstanden – auch dann, wenn Sie die Bearbeitung des Falles im Nachhinein stoppen möchten.
Können verpfändete Verträge gekündigt werden?
Dies ist grundsätzlich möglich – allerdings ist bereits bei Einreichung des Vertrages die Freigabeerklärung des Pfandgläubigers beizufügen, das heißt: Sie müssten bereits vor der Einreichung mit Ihrer Bank klären, unter welchen Voraussetzungen die Lebensversicherung freigegeben werden kann und wohin der Rückkaufswert unter Abzug unserer Gebühren zu überweisen ist. Wenn eine entsprechende Bestätigung nicht vorliegt, und uns die Versicherung mitteilt, dass die Versicherung abgetreten ist, beenden wir sofort die weitere Bearbeitung, schließen die Akte und fordern die entstandenen Gebühren ein.
Wie viel Prozent von der Zielforderung können durch die Anwälte erreicht werden?
Wir geben grundsätzlich keine Prognosen über die Erfolgsaussichten und die Quoten ab. Auch wir können über das endgültige Ergebnis nur mutmaßen – unsere Zielforderung ist jedoch die Summe Ihrer eingezahlten Beiträge nebst einer 7- prozentigen Verzinsung. Wir versuchen, für Sie schnellere Ergebnisse über außergerichtliche Vergleiche zu erzielen. Hierbei werden oft ca. 70-80% der berechneten Zielforderung erreicht.
Wann erfolgt die Auszahlung eines Mehrerlöses?
Aufgrund der unterschiedlichen Verfahrenswege (Klageeinreichung, Sammelverfahren oder außergerichtlicher Vergleich) können wir nicht konkret sagen, wie lange die einzelnen Verfahren dauern, unter Umständen erstrecken sich Klageverfahren über mehrere Jahre. Während dieser Zeit werden häufig immer wieder Teilbeträge anerkannt und ausgezahlt. Wir können nicht genau sagen, wann ein Mehrerlös ausgekehrt wird, allerdings betreiben wir alle Verfahren solange, bis aus unserer Sicht wirklich keine Erfolgsaussichten mehr bestehen – über die Beendigung des Verfahrens werden Sie jedoch konkret informiert.
Wann versendet LV-Doktor die Steuerbescheinigungen?
Wir versenden die Steuerbescheinigung zum Anfang des auf die Kündigung folgenden Jahres an Sie heraus.
Welche Unterlagen sind notwendig für die erfolgreiche Bearbeitung einer Kündigung bzw. Anfechtung?
Ist bei einer gekündigten Versicherung kein Abrechnungsschreiben mehr vorhanden, so schicken Sie uns einen Kontoauszug oder andere Unterlagen, die nachweisen, dass die Versicherung mit dieser Versicherungsnummer existiert hat. Bitte schicken Sie keine zusätzlichen Unterlagen (z.B. sonstige Kontoauszüge oder Schriftverkehr zwischen Ihnen und der Versicherung). Für die Anfechtung Ihrer Lebens- oder Rentenversicherung benötigen wir lediglich die oben aufgeführten Unterlagen.
- Kauf- und Abtretungsvereinbarung
- Rechtsanwaltsvollmacht/Abtretungsanzeige
- bei gekündigten Verträgen: Abrechnungsschreiben
- bei noch laufenden Verträgen: Original-Versicherungsschein oder eine Verlusterklärung
- wenn nötig: Freistellungsauftrag
- wenn nötig: geänderter Auszahlungsauftrag
- für das Rechtsschutzpaket zusätzlich eine Kopie der Rechtsschutzpolice
Was muss ich beim Modell RS (Rechtschutzpaket) beachten?
Für die Abwicklung des Verfahrens über Ihre Rechtsschutzversicherung ist es zwingend notwendig, dass diese bereits mindestens drei Monate vor Abschluss der anzufechtenden Lebens- oder Rentenversicherung bestanden hat. Bitte schicken Sie eine Kopie der Rechtsschutzpolice gemeinsam mit Ihren Unterlagen ein.
Die Rechtsschutzversicherung kann nur dann tätig werden, wenn die Police Vertrags- und Sachrecht beinhaltet und die Kündigung der Rechtsschutzversicherung nicht länger als zwei Jahre zurückliegt.
Für das zu führende Verfahren muss Ihr Rechtsschutzversicherer eine Deckungszusage erteilen. Fällt die Antwort des Versicherers negativ aus, so prüfen unsere Rechtsanwälte diese Absage auf Rechtmäßigkeit und fechten Sie gegebenenfalls an. Besteht keine Aussicht auf eine erfolgreiche Deckungsklage, dann wird das Modell RS bzw. die dazugehörige Abtretungsvereinbarung beendet. Der Kunde kann dann eine neue Modellart wählen und abschließen.