Fragen und Antworten
zur proConcept AG
Wie holt die proConcept AG die Gelder der Kunden zurück?
Die proConcept AG ist ein internationales Unternehmen, das sich auf die Durchsetzung des kollektiven Rechtsschutzes von Verbraucherinteressen spezialisiert hat. Die proConcept AG übernimmt ausschließlich die Finanzierung und Durchsetzung von Ansprüchen aus so genannten Streuschäden und vertritt als Prozessbetreuer die Interessen von bereits mehr als 80.000 Menschen. Sie setzt diese in Einzel- oder Sammelverfahren gemeinsam mit auf die jeweiligen Rechtsgebiete spezialisierten Rechtsanwaltskanzleien, ohne finanzielle Risiken für den einzelnen Verbraucher, durch.
Der Verbraucher muss sich lediglich rechtsverbindlich dem jeweiligen Projekt anschließen und abwarten, bis die Musterverfahren abgeschlossen sind und bekommt dann das Geld, welches ihm noch zusteht. TÜV-geprüft: Die proConcept GmbH, Dienstleister der proConcept AG, ist zertifiziert nach ISO 9001:2008.
Was ist ein Prozessbetreuer
Die proConcept AG ist ein internationaler Prozessbetreuer. Wir übernehmen die Steuerung und Überwachung der außergerichtlichen oder gerichtlichen Verfolgung von Ansprüchen. Dafür erhält der Prozessbetreuer im Erfolgsfall einen Teil des erzielten Erlöses.
Unsere Kunden kommen zu uns, weil wir und unsere angebundenen Rechtsanwälte ein Know-how entwickelt haben und hunderte von Verfahren gegen die Versicherungsunternehmen führen. Natürlich bündeln wir auch das Wissen aus all diesen Prozessen bei uns. Wir wissen welches Gericht wie entschieden hat – und warum – und können das in jedem anderen Verfahren nutzen und so zu dem Erfolg beitragen.
Vollkommen anders als ein Einzelanwalt oder ein einzelner Kunde, der der Organisation der Gegner ausgeliefert ist. Was tun wir konkret: Wir besprechen mit Ihrem Rechtsanwalt die konkrete Vorgehensweise, um ihre Ansprüche durchzusetzen und betreuen das gesamte Verfahren bis zu einem möglichst erfolgreichen Ende und der Erstattung Ihrer Ansprüche.
Was sind Streuschäden?
Streuschäden sind Schäden, die bei sehr vielen Menschen auftreten, gleiche oder vergleichbare Ursachen haben und deren Höhe so gering ist, dass der einzelne Geschädigte seinen Anspruch nicht weiter verfolgt, einfach weil die Durchsetzung seiner Ansprüche vor Gericht höhere Kosten verursacht als der eigentliche Schaden. Bei einem Streitwert von beispielsweise 1.500 Euro müssten mögliche Gerichts- und Anwaltskosten von mehr als 3.000 Euro einkalkuliert werden.
Beispiele für Streuschäden sind: zu geringe Rückkaufwerte bei Lebensversicherungen, illegale Preisabsprachen, bewusst fehlerhafte Stromzähler, zu hohe Kreditkartengebühren, unberechtigt erhobene Lastschriftgebühren oder falsche Wertstellungstermine bei Gutschriftbuchungen.
Was ist eine Anspruchsgemeinschaft?
Wir von der proConcept AG betreiben für jedes unserer Projekte eine Anspruchsgemeinschaft. Die Aufnahme in die jeweiligen Anspruchsgemeinschaften ist kostenlos möglich. Nach erfolgreichem Abschluss unserer Musterverfahren der jeweiligen Projekte erhalten alle anderen Mitglieder der Anspruchsgemeinschaft ebenfalls noch das Geld, welches ihnen zusteht.
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