Beitragsfreistellung
Sie nehmen an, dass die Kosten für den Vertrag schon alle bezahlt sind und während der Laufzeit des Vertrages wieder erwirtschaftet werden - somit also kein Verlust entsteht? Dieser weit verbreitete Irrglaube ist falsch. Bei der Beitragsfreistellung läuft der Versicherungsvertrag weiter wie bisher - lediglich die Risikoversicherung wird reduziert und die damit verbundenen Beitragsteile entfallen.
Der Vertrag muss aber auch weiterhin verwaltet werden, da kein neues Geld von Ihnen in den Vertrag fließt, werden diese Kosten nun dem Vertragsguthaben bzw. aus den Erträgen entnommen.
Trotz Beitragsfreistellung fallen Verwaltungskosten an
Auch an der Mindestverzinsung von 2,25 Prozent ändert sich nicht - diese wird nun allerdings nur noch auf das bestehende Vertragsguthaben gewährt, welches durch die laufenden Kosten minimiert wird. Bis hierhin ist also jede Kapitalanlage, die mehr als 2,25 Prozent Guthabenverzinsung erwirtschaftet und nicht von Verwaltungskosten belastet wird, besser als die Beitragsfreistellung der Lebensversicherung. Entsprechende Kapitalanlagen wären z.B. Bundesschatzbriefe, Fest- oder Tagesgelder.
Lebensversicherung: Überschussbeteiligung – nicht garantiert
Natürlich dürfen die Überschussbeteiligungen nicht unerwähnt bleiben, die zum Vertragsende noch hinzukommen. Wurden in den Achtzigern noch Überschussbeteiligungen in Höhe der Garantiesumme in Aussicht gestellt und erreicht, so sind es heutzutage teilweise nur noch 10-20 Prozent der Garantiesumme. Diese Überschussbeteiligungen basieren also ausschließlich auf dem Prinzip Hoffnung und dürfen von keinem seriös planenden Kapitalanleger in seine Berechnungen mit einbezogen werden, denn sie sind nicht garantiert. Somit ist in höchstem Maße unsicher, ob und in welcher Höhe Überschussbeteiligungen gezahlt werden. Wer konsequent die Mitteilungen der Versicherungsunternehmen verfolgt, wird feststellen, dass die mitgeteilten Überschussbeteiligungen immer weiter sinken.
Möglichkeiten der Beendigung
- Themenauswahl
- Lebensversicherungen i.e.S.: Nettoverzinsung der Kapitalanlagen
Lebensversicherungen i.e.S. (d.h. ohne Pensionskassen & -fonds): Die Nettoverzinsung der Kapitalanlagen von 1980 bis 2008 – dabei werden sämtliche Erträge und Aufwendungen auf Kapitalanlagen berücksichtigt.Abb.: Nettoverzinsung von Kapitalanlagen Zeitraum 1980 - 2008 [Quelle: GDV - Geschäftsentwicklung 2008 - Die deutsche Lebensversicherung in Zahlen]