Aus dem Gerichtssaal
Kündigung und Widerruf Rentenversicherung: Vergleich vor dem Landgericht Memmingen - 2.700,00 Euro Nachzahlung von der Karlsruher Versicherung
Fakten:
Angelika R. hatte 2001 bei der Karlsruher Versicherung eine fondsgebundene Lebensversicherung mit Dynamik abgeschlossen. Sie zahlte zu Vertragsbeginn 75,00 Euro, der monatliche Betrag erhöhte sich bis zur Kündigung 2013 auf 142,37 Euro. Eingezahlt hatte unsere Kundin insgesammt 15.107.91 Euro. Es erfolgte auf Wunsch unserer Kundin die juristische Kündigung. Ausgezahlt wurden ihr nach Abzug von Kapitalertragssteuer, Solidaritätszuschlag 13.078,00 Euro, rund 2.000,00 weniger, als sie im Laufe von immerhin zwölf Jahren eingezahlt hatte.
Das Anwaltsteam legt Widerspruch ein, der wie üblich abgeleht wurde. Es erfolgte allerding eine Nachzahlung von 556,04 Euro.
Es wurde 2015 Klage beim LG Memmingen eingereicht.
Erst nach Mahnung des Gerichts an die Versicherung kam es im Februar 2016 zur Klageerwiderung. Es wurde vom Gericht ein Termin zur Güteverhandlung angesetzt.
Ergebnis der Verhandlungen:
Zwischen den Parteien ist folgender Vergleich zustande gekommen:
Zum Ausgleich aller Ansprüche aus und im Zusammenhang mit der fondsgebundenen Rentenversicherung, verpflichtet sich die Karlsruher Versicherung, an Angelika R. weitere 2.700,00 Euro zu zahlen.
Damit sind sämtliche Ansprüche im Zusammenhang mit dem streitgegenständlichen Versicherungsvertrag, gleichgültig ob wirksam oder nicht, abgegolten. Der Rechtsstreit ist damit insgesamt abgeschlossen.
Fazit:
Leider lassen es immer noch viele Versicherer erst einmal auf eine Klage ankommen als einfachhalber ohne Klageeinreichung auf erstes Anfordern der Juristen des Anwaltsnetzwerkes zu bezahlen.
Der LV Doktor betreut aktuell parallel rund 2500 laufende Gerichtsverfahren von seinen Kunden gegen die Lebensversicherungsunternehmen und scheut sich auch nicht zu klagen, um die Ansprüche dieser Kunden durchzusetzen.
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