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proConcept Gesellschaft für Projektentwicklung- und durchführung AG

Aus dem Gerichtssaal

Hier berichten wir, gegen welche Versicherungsgesellschaften die Netzwerkanwälte stattgebende Urteile erstreiten und für welche Kunden Vergleiche erzielt werden konnten. Außerdem finden Sie an dieser Stelle Hintergrundinformationen zu den von uns erstrittenen Leitentscheidungen der höchsten Gerichte. Die hier gezeigte Auswahl ist nur ein Teil der Ergebnisse unserer Verfahren. Um die Daten unserer Kunden und unser Know-how zu schützen, verzichten wir auf die Angabe der Aktenzeichen.

11.01.2008 | Prozessteam LV-Doktor Projekt | RA Tintemann

Helvetia zahlt nach 10 Jahren Laufzeit weniger als 80% der eingezahlten Beiträge als Rückkaufswert aus.

Der Kunde Jörg E. hatte bei der schweizerischen Helvetia insgesamt 12.120,96 Euro in seine Versicherung zur Einzahlung gebracht. Diese bestand vom 01.05.1997 bis zum 01.05.2007. Die Versicherungsgesellschaft zahlte einen Rückkaufswert von 9.495,28 Euro an den Kunden zurück. Darin waren natürlich alle Zinsen und Überschussbeteiligungen bereits enthalten. Ohne den Zinsverlust zu berücksichtigen also ein Verlust von 2.625,68 Euro. Geld, welches Jörg E. gut gebrauchen könnte. Weitere Ansprüche wurden allerdings von der Helvetia abgelehnt. Um hier Klarheit zu erlangen, ob ihm nicht noch weitere Erstattungen zustehen, wandte sich Jörg E. an das LV-Doktor Team und bat um Unterstützung. Das Prozessteam hat diesen Fall für ein Musterverfahren ausgewählt, weshalb heute Klage beim AG Frankfurt eingelegt wurde.

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11.01.2008 | Prozessteam LV-Doktor Projekt | RA Tintemann

Aspecta behält mehr als 90% des Rückkaufswertes als Stornoabzug ein

Die Kundin Ingrid A. hatte eine fondsgebundene Lebensversicherung bei der Aspecta Lebensversicherung AG.

In diese zahlte sie seit dem 01.09.2004 insgesamt 2.625,00 Euro ein. Die Kundin löste sich von dem Vertrag zum 01.03.2007. Aufgrund der historisch guten Fondsentwicklung berechnete die Aspecta einen Rückkaufswert von 2.252,56 Euro und behielt hiervon einen Stornoabzug in Höhe von 2.027,30 Euro ein. Dieser Stórnoabzug wurde damit begründet, dass dieser in den AVB wirksam vereinbart und die Kundin vertragsbrüchig geworden sei. Schließlich hätte sie ja den Vertrag vorzeitig beendet und müsse somit den Gewinn, den die Aspecta in den folgenden Jahren mit dem Vertrag der Kundin erzielt hätte, zumindest teilweise übernehmen; deshalb sei der Stornogewinn gerechtfertigt. Ingrid A. empfand dieses als in höchstem Maße ungerecht und erhob daraufhin mit Unterstützung der ProConcept AG Klage beim Amtsgericht Köln.

 

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11.01.2008 | Prozessteam LV-Doktor Projekt | proConcept AG

Mario M. gegen Aspecta – Klage eingereicht

Eine fondsgebundene Lebensversicherung sollte ihn und seine Lieben absichern, daher entschied sich Mario M. für eine solche bei der Aspecta, doch seine Erwartungen wurden nicht erfüllt.

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21.01.2008 | Prozessteam LV-Doktor Projekt | proConcept AG

Mirko S. gegen HDI-Gerling Lebensversicherung AG – Teilbetrag erhalten

Unser Kunde Mirko S. schloss im Dezember 2004 eine fondsgebundene Rentenversicherung bei der HDI-Gerling Lebensversicherung-AG ab. Als er diesen Vertrag nach zweieinhalb Jahren vorzeitig kündigte, bekam er nur ein Zehntel der eingezahlten Beiträge zurückerstattet.

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24.01.2008 | Prozessteam LV-Doktor Projekt | proConcept AG

Roland J. gegen Aachen Münchener – Klage eingereicht

Roland J. schloss im Februar 2003 eine Rentenversicherung bei der Aachen Münchener Lebensversicherung AG ab. Als er sie vorzeitig kündigte, erhielt er weniger als ein Drittel des eingezahlten Geldes zurück.
 

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