Aus dem Gerichtssaal
Uwe P. gegen HDI Gerling – wir haben Klage erhoben
Unser Kunde Uwe P. hatte im Februar 2003 eine fondsgebundene Lebensversicherung bei der HDI Gerling abgeschlossen.
Jeden Monat zahlte Uwe P. 50 Euro in die fondsgebundene Lebensversicherung ein. Als er mitbekam, dass dieser Lebensversicherungsvertrag für ihn extrem nachteilig war, kündigte er diesen nach vier Jahren Vertragslaufzeit. Aber er bekam nach dieser vorzeitigen Kündigung weniger als die Hälfte der eingezahlten Prämien von der Versicherung zurück. Daher wandte er sich an LV-Doktor, um alle eingezahlten Beiträge zurückzufordern.
Wir haben heute Klage beim Amtsgericht Köln eingereicht und fordern die vollständige Rückabwicklung des Lebensversicherungsvertrages.
Wir halten Sie weiter auf dem Laufenden!
1 Kommentar(e) zum Artikel
Von Juliane
Also es ist immer wieder erstaunlich, wie "kundenfreundlich" die Kalkulation der Versicherungen ist. Wie können denn über die Hälfte der gezahlten Beiträge von irgendwelchen Kosten aufgezehrt werden?! Insbesondere im Hinblick darauf, dass enorm viele Lebensversicherungen vorzeitig beendet werden, müssen die Versicherungen doch mal endlich gezwungen werden, die Kalkulation zu ändern.
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