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Iris N. gegen HDI Gerling – Klage eingereicht

02.01.2009 | proConcept AG | proConcept AG

Nicht einmal ein Drittel der eingezahlten Beiträge bekam Iris N. als Rückkaufswert von der Versicherung. LV-Doktor hat Klage eingereicht.

Die fondsgebundene Rentenversicherung sollte ein sicherer Vermögensaufbau für die Zukunft sein, doch nach drei Jahren stellte Iris N. fest, dass sie einen für sie extrem nachteiligen Lebensversicherungsvertrag bei der HDI Gerling abgeschlossen hatte. Seit November 2004 zahlte sie jeden Monat 100 Euro an die Versicherungsgesellschaft, doch nach ihrer Feststellung im Herbst 2008 kündigte sie den Vertrag. Bis dahin hatte sie 3.600 Euro eingezahlt, allerdings bekam sie nicht einmal ein Drittel dieser Summe als Rückkaufswert ausgezahlt. Iris N. wollte aber ihr ganzes Geld zurück plus Zinsen und reichte ihre Unterlagen im Februar 2008 an unser LV-Doktor-Team weiter.

Keine außergerichtliche Einigung möglich

Im April 2008 nahm unser Partneranwalt Kontakt mit der Versicherung auf, um eine außergerichtliche Einigung zu erzielen. Die Forderung war, dass Iris N. alle eingezahlten Beiträge von der HDI Gerling zurückerstattet bekommt. Im Juni teilte uns die Versicherung mit, dass sie sämtliche geltend gemachten Ansprüche ablehnt und unserer Zahlungsaufforderung damit nicht nachkommt.

Klage eingereicht

Daher haben wir heute beim Amtsgericht Köln Klage wegen Rückabwicklung der fondsgebundenen Rentenversicherung eingelegt und fordern insgesamt 3.095,63 Euro von der HDI Gerling für Iris N. zurück. Dieser Betrag setzt sich aus den noch ausstehenden Beiträgen, die Iris N. eingezahlt hatte, und einer angemessenenen Verzinsung von 547,32 Euro zusammen.

Wir informieren Sie über den weiteren Verlauf.
 

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