Aus dem Gerichtssaal
Wilfried H. gegen Delta Lloyd Leben – Klage eingereicht
Nach der Kündigung der Lebensversicherung erhielt Wilfried H. lediglich ein Drittel seiner eingezahlten Prämien zurück. Jetzt kämpft LV-Doktor für ihn vor Gericht.
Knapp neun Jahre zahlte Wilfried H. jeden Monat einen Betrag von 16,63 DM beziehungsweise 8,50 Euro an die Delta Llyod Leben in seine Kapitallebensversicherung ein. Er wollte für die Zukunft vorsorgen und später eine zusätzliche Rente erhalten. Den Vertrag schloss er im Dezember 1999 ab und kündigte ihn im Frühjahr 2008 vorzeitig. Insgesamt hatte er bis dato Prämien in Höhe von 1.679,63 Euro eingezahlt. Nach der Vertragskündigung erhielt er allerdings gerade einmal ein Drittel dieser Summe als Rückkaufswert zurück: 561,85 Euro.
Mithilfe von LV-Doktor will er nun alle eingezahlten Beiträge sowie eine angemessene Verzinsung von der Delta Lloyd Leben zurück. Wir haben daher heute Klage beim Amtsgericht Wiesbaden eingereicht und fordern im Zuge der Rückabwicklung des Lebensversicherungsvertrages die Zahlung der Summe 1.117,78 Euro plus Verzinsung. Außerdem möchten wir wissen, wie hoch die Stornokosten und die Abschlusskosten waren, die berechnet wurden.
Falschberatung
Der Vermittler hat Wilfried H. nicht hinreichend über die Höhe der Abschlusskosten und deren genaue Verrechnung im Wege des Zillmerungsverfahren beraten. Hätte er diese Informationen erhalten, so hätte er sich nicht für diese Form der Kapitalanlage entschieden, denn aufgrund der Zillmerung der Abschlusskosten ist nicht sichergestellt, dass die eingezahlten Prämienbeiträge erhalten bleiben, doch Wilfried H. wollte bei Vertragsabschluss ausdrücklich, dass sein eingezahltes Kapital unter allen Umständen erhalten bleiben soll.
Über den weiteren Verlauf berichten wir natürlich gern für Sie.
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