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Aus dem Gerichtssaal

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Gerhard P. gegen Volksfürsorge – Klage eingereicht

09.12.2009 | proConcept AG | proConcept AG

Das Geld sollte sich in der Lebensversicherung vermehren – doch es wurde weniger. Jetzt klagt LV-Doktor, damit Gerhard Popp sein Geld zurück bekommt.

Gerhard Popp zahlte seit Dezember 2003 monatlich 40 Euro in seine kapitalbildende Lebensversicherung bei der Volksfürsorge ein. Er wollte für später eine gute Altersvorsorge haben. Bis zum Januar 2008 hatte er insgesamt 2.000 Euro eingezahlt, dann beendete er die Lebensversicherung vorzeitig. Die Volksfürsorge überwies ihm den Rückkaufswert in Höhe von 1.187,20 Euro und Gerhard P. fragte sich, ob das mit rechten Dingen zugeht: wieso überweist ihm die Versicherung viel zu wenig? Immerhin machte er einen Verlust von 812,80 Euro. Angemessen verzinst hätte sich sein Geld zu einem Guthaben von 2.222,31 Euro entwickeln müssen, so dass der eigentliche Verlust sogar 1.035,11 Euro betrug. Er schaltete LV-Doktor ein, um sein Geld auf professionellem Wege zurück zu holen.

LV-Doktor fordert mehr als 1.000 Euro von dem Lebensversicherer zurück

Wir haben heute vor dem Amtsgericht Hamburg-St. Georg Klage eingereicht. Die Klageforderung: Rückabwicklung der Lebensversicherung und Zahlung des noch ausstehenden Betrages in Höhe von 1.035,11 Euro.

Wir informieren Sie natürlich über den weiteren Verlauf in diesem Verfahren.
 

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