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Aus dem Gerichtssaal

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Victoria erreicht einstweilige Verfügung gegen proConcept GmbH

22.02.2006 | UWG Team proConcept | Achmed Großer

Das Landgericht Halle hat heute in dem Verfahren der Victoria Lebensversicherungs AG gegen die proConcept GmbH für Recht befunden. Die Kammer hat entschieden, dass einige der auf der alten proConcept Seite getätigten Äußerungen wettbewerbswidrig sind und hat aber auch bestätigt, dass "die Verwendung der Begriffe "unsinnige Rentenversicherung bzw. Kapitallebensversicherung" aus Sicht der Kammer keine Verunglimpfung darstelle, weil eben nicht alle Verträge von dieser Aussage betroffen seien, sondern die Möglichkeit offen gelassen werde, dass es sinnvolle Versicherungen dieser Art gäbe.

Auch die Hinweise auf die jeweilge Sicherheitsmittelausstattung eines Versicherungsunternehmens oder dass bis zu 30% an Kosten abgezogen würden, sah das Gericht als wahre Tatsachenbehauptung an und verweigerte für diese Fälle den Erlass einer einstweiligen Verfügung.

Weiter bestätigte die Kammer, dass die Verwendung der Bezeichnung "LV-Doktor" genauso zulässig sei wie die Tätigkeit der proConcept GmbH. Entgegen der Auffassung der Victoria stelle die Tätigkeit keine unerlaubte Rechtsberatung dar. 

Das vollständige Urteil finden Sie hier.

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