Aus dem Gerichtssaal
Kündigung und Widerruf Lebensversicherung: Das Landgericht Rostock verkündet folgendes Urteil: Alle eingezahlten Beiträge müssen von der Versicherungsgesellschaft erstattet werden, der Vertrag war schwebend unwirksam
Fakten:
Unser Kunde hatte 2006 eine fondsgebundene Rentenversicherung bei der AachenMünchener Versicherung abgeschlossen. Er zahlte bis zur Kündigung 2010 monatliche Beiträge in Höhe von anfänglich 70.00 Euro, zuletzt 78.66 Euro, insgesamt 3.146.28 Euro ein.
Der Rückkaufswert fiel dann mit 1.942.43 Euro wesentlich geringer aus, als von Andreas U. erwartet. Der Kunde setzte sich mit dem LV Doktor in Verbindung, der Rückkaufswertrechner lieferte einen ganz anderen Wert der Police. Das Anwaltsnetzwerk nahm sich des Falles an und reichte schließlich Klage ein, als die AachenMünchener auf erste Anforderung nicht zahlen wollte. Das Amtsgericht Rostock hatte die Klage zum Teil abgewiesen, sprach unserem Kunden lediglich 416,76 € zu. Es wurde Berufung eingelegt.
Das Landgericht Rostock verkündete nun folgendes Urteil:
Auf die Berufung des Klägers wird das Urteil des AG wie folgt abgeändert. Die Beklagte wird verurteilt, an den Kläger 1.046,30 € nebst Zinsen von 5% über dem Basiszins seit dem 17.06.2011 zu zahlen. Im Übrigen wird die Klage abgewiesen.
Urteilsbegründung:
Der Widerspruch ist nicht verfristet, weil die Widerspruchsbelehrung nicht den gesetzlichen Anforderungen entspricht. Der Widerspruchsbelehrung mangelt es an einer ausreichenden drucktechnischen Hervorhebung. Es fehlt jeder Hinweis, dass der Widerspruch ohne Angabe von Gründen erfolgen könne.
Der Kläger kann dem Grunde nach die von ihm eingezahlten Prämien aus ungerechtfertigter Bereicherung zurückverlangen, weil er diese rechtsgrundlos geleistet hat. Der Vertrag war schwebend unwirksam. Allerdings muss ihm der Versicherungsschutz in Rechnung gestellt werden, den er während der Vertragslaufzeit genossen hat.
Fazit:
Auch hier wieder ein Fall, in dem unserer Kunde durch den erfolgreichen Widerruf all seine eingezahlten Beiträge nun von der Versicherung vollständig zurück erhalten hat.
Leider lassen sich die Gesellschaften immer noch lieber verklagen, als auf erste Anforderung zu zahlen. Ein Einzelverfahren mit dem Einsatz der Rechtsschutzversicherung ist aus diesem Grunde absolut empfehlenswert.
Die vom LV Doktor und dem Anwaltsnetzwerk gesammelten Erfahrungswerte werden exklusiv für LV Doktor und AnkaufPlus Mandate eingesetzt. Da nicht angeschlossene Anwaltskanzleien keinen Zugriff auf die von unserem Anwaltsnetzwerk erstrittenen Urteile haben, ist es absolut empfehlenswert, seine Policen dem LV Doktor Anwaltsteam zu überlassen, das aufgrund der bereits mehrerer hundert erwirkten Urteile über einen großen Wissensvorsprung verfügt.
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