Aus dem Gerichtssaal
Rositta B. gegen Allianz – Klage eingereicht
Wir klagen für Rositta B. vor Gericht und fordern die Rückerstattung sämtlicher Prämien samt Verzinsung. Nach unserer Auffassung stehen ihr noch über 1.300 Euro zu.
Unsere Kundin Rositta B. entschied sich im Frühjahr 2001 zum Abschluss einer Rentenversicherung bei der Allianz. Vereinbart wurde ein monatlicher Beitrag von 50 Euro, mit dynamischem Zuwachs. Fünf Jahre später gekündigte sie den Vertrag vorzeitig und bekam einen Rückkaufswert ausgezahlt. Über diese Summe war sie nun gar nicht erfreut, hatte sie doch einige finanzielle Verluste dadurch erlitten. Sie suchte sich Hilfe und fand diese bei unserem LV-Doktor-Team.
Einer unserer Partneranwälte suchte die außergerichtliche Einigung mit der Allianz, um die kompletten Beiträge plus Verzinsung für Rositta B. zurückzufordern. Doch mit dem Schreiben vom 24. April 2009 teilte uns die Allianz mit, dass sie die Rückerstattung der eingezahlten Versicherungsprämien samt Verzinsung ablehnt. Daher bestreiten wir nun den gerichtlichen Weg und reichten heute Klage beim Amtsgericht München ein. Wir fordern die Rückerstattung der Prämien samt Verzinsung, da aufgrund der offenkundigen Europarechtswidrigkeit des streitgegenständlichen § 5 a VVG a. F. Rositta B. zu keiner Zeit wirksam über die Rechte als Verbraucher seitens der Versicherung belehrt wurde. Insgesamt beträgt die Forderungssumme 1.330,44 Euro, dieser Betrag setzt sich zusammen aus den noch ausstehenden Prämien und den aufgelaufenen Zinsen.
Wir sind gespannt über den weiteren Verlauf und berichten zeitnah darüber!
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