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Aus dem Gerichtssaal

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Dirk M. gegen Karlsruher – Klage eingereicht

30.12.2009 | proConcept AG | proConcept AG

Über 8.600 Euro Minus machte Dirk M. durch die vorzeitige Kündigung seiner Lebensversicherung. Dagegen klagt jetzt LV-Doktor und fordert alle eingezahlten Beiträge samt Verzinsung von der Versicherung.

Im November 1990 hat sich Dirk M. für eine Lebensversicherung bei der Karlsruher Lebensversicherung AG entschieden. Monat für Monat hat er 113,65 Euro an die Versicherung gezahlt. Nachdem der Vertrag allerdings von ihm vorzeitig beendet wurde, bekam er nur 12.350,20 Euro als Rückkaufswert ausgezahlt, obwohl er doch 21.025,25 Euro eingezahlt hatte. Dieses Minus von 8.675,05 Euro wollte er nicht hinnehmen und da er außerdem eine angemessene Verzinsung für sein Geld haben wollte, nahm er Kontakt zu unserem LV-Doktor-Team auf.

Wir prüften den Fall gründlich und reichten nun heute beim Amtsgericht Karlsruhe Klage ein und fordern die mit der Rückabwicklung des Lebensversicherungsvertrages für Dirk M. die Zahlung der noch ausstehenden Beiträge plus Verzinsung. Außerdem fordern wir von der Karlsruher Lebensversicherung AG Auskunft über die Abschluss- und Stornokosten, sowie über die Berechnung des Rückkaufswertes.

Wir berichten natürlich auch über diesen Fall weiter.

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