Aus dem Gerichtssaal
Ekkehard S. gegen Axa Lebensversicherung AG – Klage eingereicht
Kunde machte durch die vorzeitige Kündigung seiner Lebensversicherung ein Minus von über 150.000 Euro – inklusive Zinsen sogar knapp 420.000 Euro. LV-Doktor hat Klage eingereicht.
Die Kapitallebensversicherung bei der Axa Lebensversicherung AG sollte eigentlich 12 Jahre laufen. Abgeschlossen hatte Ekkehard S. sie im Dezember 1995. Anfangs zahlte er einen monatlichen Beitrag von 5.990,30 DM beziehungsweise 3.062,79 Euro, ab Dezember 1997 war eine monatliche Beitragszahlung von 25.854,20 DM beziehungsweise 13.080,99 Euro vereinbart. Im Sommer 2000 beendete er den Vertrag vorzeitig. Er hatte bis dahin 479.017,65 Euro an die Axa gezahlt. Sein Rückkaufswert lag allerding deutlich unter diesem Wert: er bekam nur 324.163,14 Euro ausgezahlt. Daher machte er einen Verlust von 154.854.51 Euro, inklusive der aufgelaufenen Zinsen sogar 419.473,58 Euro.
Einer unserer LV-Doktor-Partneranwälte versuchte auf dem außergerichtlichen Wege Auskunft über die in Abzug gebrachten Abschluss- und Stornokosten sowie über die Berechnung des Rückkaufswertes zu bekommen. Da diese Verhandlungen zu keinem Erfolg führten, reichten wir heute beim Landgericht Kiel Klage ein.
Schließlich stehen Ekkehard S. noch insgesamt 419.473,58 Euro zu. Wir machen uns dafür stark, dass er dieses Geld von der Axa Lebensversicherung AG ausgezahlt bekommt.
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