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Aus dem Gerichtssaal

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Daniel K. gegen Zurich Deutscher Herold – Klage abgewiesen

23.12.2009 | proConcept AG | proConcept AG

Durch die vorzeitige Kündigung verlor Daniel K. sein ganzes eingezahltes Geld. Die Klage von LV-Doktor wurde nun in der ersten Instanz abgewiesen – wir prüfen nun weitere rechtliche Schritte.

Insgesamt hat Daniel K. seit Dezember 2004 ganze 2.042,02 Euro in die fondsgebundene Lebensversicherung bei der Zurich Deutscher Herold eingezahlt. Doch als er den Vertrag Anfang  2008 vorzeitig kündigte, bekam er lediglich die Mitteilung von der Versicherung, dass „noch kein Rückkaufswert“ vorhanden sei. Damit hat er einen Verlust von 2.042,02 Euro, inklusive der Zinsen sogar von 2.395,50 Euro erlitten.

LV-Doktor fordert: Rückabwicklung der Lebensversicherung

Gern hat sich unser LV-Doktor-Team der Sache angenommen. Am 25. Juni dieses Jahres haben wir beim Amtsgericht Bonn Klage eingereicht, um im Zuge der Rückabwicklung der Lebensversicherung alle eingezahlten Beiträge plus Zinsen, in Summe also 2.395,50 Euro, zurückzufordern.

Heute hat der Richter das Urteil verkündet, mit dem unsere Klage abgewiesen wurde. Wir werden natürlich unverzüglich Berufung einlegen, damit Daniel K. zu seinem Recht und vor allem zu seinem Geld kommt.
 

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