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Aus dem Gerichtssaal

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Klaus B. gegen Standard Life – Klage eingereicht

23.12.2009 | proConcept AG | proConcept AG

Herr B. bekam nach der vorzeitigen Kündigung seiner Lebensversicherung nicht einmal ein Drittel seiner eingezahlten Beiträge zurück. Unser LV-Doktor-Team klagt jetzt dagegen.

Seit Juli 2004 zahlte Klaus B. in seine kapitalbildende Lebensversicherung bei der Standard Life monatlich 75 Euro. Nach drei Jahren erhöhte sich die Prämie auf 100 Euro. Zum Ende Mai 2008 kündigte er den Vertrag vorzeitig. Nun dachte er, dass er alle eingezahlten Prämien plus Zinsen ausgezahlt bekommen würde – doch weit gefehlt. Statt der insgesamt überwiesenen 3.800 Euro zahlte die Versicherung nur einen Rückkaufswert von 1.169,39 Euro. Klaus B. machte daher einen Verlust von  2.630,61 Euro, inklusive der aufgelaufenen Zinsen sogar einen Verlust von 3.180,28 Euro. Dass eine vorzeitige Kündigung seiner Lebensversicherung finanzielle Nachteile für ihn bringt, das hatte Klaus B. niemand gesagt. Außerdem wurde er während des Beratungsgespräches, welches dem Vertragsabschluss im Jahr 2004 vorausging, nicht über die laufenden Kosten des Vertrages oder über Stornokosten informiert.

Keine Hintergrundinformationen zu den Kosten der Lebensversicherung

Für Klaus B. war klar, dass er diesen Verlust nicht einfach so hinnimmt. Er reichte seine Unterlagen bei unserem LV-Doktor-Team ein. Wir prüften diese und entschieden uns für den gerichtlichen Weg, da eine außergerichtliche Auseinandersetzung leider zu keinem Ergebnis geführt hat. Heute haben wir nun beim Amtsgericht Hamburg-Wandsbek  Klage eingereicht, um die komplette Rückabwicklung der Lebensversicherung und die Zahlung des noch ausstehenden Betrages von 3.180,28 Euro zu fordern. Klaus B. hätte schließlich diesen Vertrag nie abgeschlossen, wenn ihm alle vertragsrelevanten Informationen zur Verfügung gestellt worden wären. Daher ist er nun so zu stellen, als ob er den Lebensversicherungsvertrag nie abgeschlossen hätte.

Wir berichten auch weiterhin über diesen  Fall.
 

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