Aus dem Gerichtssaal
Stephane H. gegen Generali Lebensversicherung AG - Wir gehen in Berufung!
Unser Kunde Stephane H. hat 2003 eine Lebensversicherung mit einer Berufsunfähigkeitszusatzversicherung bei der Generali Lebensversicherung AG abgeschlossen. Der monatliche Beitrag betrug 150 Euro mit einer jährlichen Dynamik von 10 Prozent. Im Juli 2007 hat Herr H. sich an uns gewandt, damit einer unserer renommierten Partneranwälte den Versicherungsvertrag für ihn kündigt. Insgesamt wurden 6.742 Euro eingezahlt. Nach der anwaltlichen Kündigung bekam unser Kunde eine Rückzahlung von 3.336,42, so ergibt sich eine Differenz von knapp 3.400 Euro.
Einer unserer Vertragsanwälte hat gerichtlich gefordert, sämtliche eingezahlten Beiträge zuzüglich Zinsen an unseren Mandanten zu zahlen. Darüber hinaus forderten wir, dass die Rückkaufswerte entsprechend der BGH-Entscheidungen neu zu berechnen sind. Nach Ansicht des BGH sind die verwendeten Klauseln bezüglich der Rückkaufswerte bei vorzeitiger Vertragskündigung und über die sogenannten Stornokosten als allgemeine Geschäftsbedingungen unwirksam. Unserem Mandanten steht ein Anspruch auf Rückzahlung sämtlicher bisher an die Versicherung geleisteten Zahlungen zu.
Das Versicherungsunternehmen ist aus unserer Sicht der Pflicht zur vollständigen Verbraucherinformation nicht nachgekommen, weil in den allgemeinen Versicherungsbedingungen undurchsichtige und somit unwirksame Klauseln verwendet wurden. Die Kosten und auch die Rückkaufswerte wurden nicht deutlich angegeben.
Die Klage am 23.Dezember 2008 vor dem Amtsgericht München ist zwar abgewiesen worden, doch wir kämpfen weiter für unseren Kunden Stephane H. Da der Tatbestand des Urteils nicht korrekt ist, haben wir am 26. Januar 2009 Berufung eingelegt. In dem Urteil wird der Eindruck erweckt, dass der Rückkaufswert zwischen den Parteien des Rechtsstreits unstreitig ist. Dies ist jedoch nicht der Fall. Wir berichten weiter…
7 Kommentar(e) zum Artikel
Von Heinrich Schnidt
Manche stellen sich das hier immer so vor, dass sie ihre Unterlagen bei proconcept einreichen, die das dann gleich zum Gericht weiterleiten, der Richter guckt sich das noch am gleichen Tag an und urteilt, dass die Versicherung das ganze Geld zurückzahlt. Und das Ganze sollte bitte höchstens 2 Wochen dauern. So schnell sind die Gerichte nun mal nicht. Mal davon abgesehen, dass die von proconcept sich bestimmt auch jedesmal ne andere Strategie ausdenken, mit der sie vor Gericht gehen, oder?
Natürlich geht das alles nicht von heute auf morgen und natürlich kann man nicht einfach beim Europäischen Gerichtshof klingeln und sagen, dass die mal schnell die und die Versicherung verurteilen soll, weil Herr X. aus Y. noch hundert Euro bekommt.
Schön wärs, wenns so laufen würde... :-)
Von proConcept AG
Sehr geehrte Andrea M.,
Wir haben keine Klagebefugnis vor dem Europäischen Gerichtshof (EuGH), so dass wir die Verletzung des Europarechts nicht unmittelbar an den EuGH herantragen können. Wir streben ein Vorabentscheidungsverfahren nach Art. 234 EGV (Vertrag zur Gründung der Europäischen Gemeinschaft) an. Vorlageberechtigt sind hier nur mitgliedstaatliche Gerichte. Deshalb müssen wir ein deutsches Gericht davon überzeugen, dass bestimmte Normen im Versicherungsvertragsgesetz (VVG a.F). durch den Gesetzgeber nicht richtlinienkonform (d.h. dem Gemeinschaftsrecht entsprechend) umgesetzt wurden und demnach nichtig sind. Also ist der Weg: Klage vor einem deutschen Gericht mit der Aufforderung, dass dieses Gericht den Sachverhalt zur Vorabentscheidung an den EuGH abgibt. Bestätigt der EuGH dann unsere Rechtsauffassung, entscheidet das deutsche Gericht weiter mit den Vorgaben, die der EuGH gegeben hat.
Wir hoffen Ihre Frage damit beantwortet zu haben, falls nicht beantworten Ihnen unsere Servicemitarbeiter unter folgender Telefonnummer gern Ihre weiteren Fragen: 0345 - 47 224 3000 oder Sie schreiben eine E-mail an: info@lv-doktor.de
Mit freundlichen Grüßen
Ihre proConcept AG
Von Andrea M. aus Stuttgart
Hallo liebes proConcept-Team,
erstmal: Danke, dass Ihr Euch für uns stark macht.
Aber wenn Ihr wisst, dass das Europarecht auf Eurer (unserer) Seite ist, warum reicht ihr die Klage nicht gleich beim Europäischen Gerichtshof ein?
Dann wäre doch die Sache in absehbarer Zeit durch, oder?!
LG Andrea
Von Mario F. aus München
Auch ich hab wie Fr. Hund eine LV bei der Generali gehabt. Ich habe über 10 Jahre viel Geld bezahlt und habe auf eine Mehrung dessen gehofft.
Als ich diese Hoffnung begraben musste erfuhr ich durch meinen Finanzberater die Möglichkeit mein eingezahltes Geld durch den LV-Doktor zurück zu holen.
Und jetzt mal im Ernst, wie lange das dauert ist doch egal die Hauptsache ist, DASS ich mein Geld bekomme.
Von Gabriele Hund
Ich habe auch einen Lebensversicherungsvertrag bei Ihnen eingereicht. Auch von der Generali. Ich hoffe nun natürlich, dass die Berufungsverhandlung erfolgreich für den Hern H. ist, so dass das positive Rückschlüsse auf meinen Vertrag ziehen lässt.
3400 Euro sind ja nun wahrlich kein Pappenstiel, gerade jetzt, wo es an allen Ecken kriselt.
Von proConcept AG
Gerichtsverfahren dauern oft sehr lang, unter anderem weil eine Klageabweisung in der ersten Instanz häufiger vorkommt, als man denkt.
Leider gibt es momentan noch keine geltende Rechtssprechung zum Thema. Die Rechtslage ist nicht so eindeutig, auch wenn das Europarecht unserer Meinung zustimmt.
Solange die rechtliche Grundlage nicht geschaffen ist, müssen wir auch hin und wieder mit einer Klageabweisung rechnen. Doch dadurch lassen wir uns nicht entmutigen! Wir kämpfen weiter für Stephane H. und all unsere anderen Kunden. Denn nur wenn wir gemeinsam gegen dieses geltende Unrecht vorgehen, können wir am deutschen Rechtssystem etwas ändern.
Ihr proConcept-Team
Von Sven
Verstehe ich nicht. Wenn alles so klar ist, wie kann es dann sein, dass eine Klage abgewiesen wird?
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