Aus dem Gerichtssaal
Axel P. gegen Hamburg Mannheimer – Klage abgewiesen
In dem Verfahren Axel P. gegen Hamburg Mannheimer wurde heute die Klage abgewiesen.
Unser Kunde Axel P. hat im Jahr 1994 eine Kapitallebensversicherung bei der Hamburg Mannheimer abgeschlossen. Als er diese nach 13 Jahren vorzeitig kündigte, machte er ein Minus von rund 2.500 Euro. Insgesamt hat Axel P. 12.749,55 Euro an die Versicherung bezahlt. Doch nach der vorzeitigen Kündigung bekam er nur 10.239,14 Euro als Rückkaufswert von der Hamburg Mannheimer ausgezahlt. LV-Doktor nahm sich dieser Sache an. Da die Versicherung weitere außergerichtliche Ansprüche abgelehnt hat, reichten wir Klage beim Amtsgericht Hamburg-St. Georg ein.
Die Klage wurde heute vom Gericht abgewiesen. Wir werden nun prüfen, inwiefern wir weitere rechtliche Schritte in dem Verfahren Axel P. gegen die Hamburg Mannheimer gehen werden.
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