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Aus dem Gerichtssaal

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Janina A. gegen DEVK Versicherung – Klage abgewiesen

04.02.2009 | Prozessteam LV-Doktor Projekt | proConcept AG

In dem Verfahren Janina A. gegen DEVK wurde heute die Klage abgewiesen.

Unsere Kundin Janina A. wollte vorsorgen und schloss daher eine Lebensversicherung bei der DEVK mit einer Laufzeit von 60 Jahren ab. Nach zweieinhalb Jahren kündigte sie den Vertrag vorzeitig, da diese Vorsorge sich für sie nicht rechnete. Sie hatte insgesamt 470 Euro an die Versicherungsgesellschaft bezahlt. Doch einen Rückkaufswert bekam sie nicht erstattet.

Sie nahm daher Kontakt zu dem LV-Doktor-Team auf. Wir versuchten eine außergerichtliche Einigung zu erzielen, doch dies lehnte die DEVK ab. Daher reichten wir im August letzten Jahres Klage beim Amtsgericht Köln ein, um die Rückabwicklung des Lebensversicherungsvertrages zu erreichen und für unsere Kundin Janina A. alle eingezahlten Beiträge zurückzufordern. Heute wurde die Klage vom Amtsgericht Köln abgewiesen. Wir prüfen nun, welche weiteren Schritte wir einleiten werden.

Wir berichten weiter!

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