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Onlinenewsletter 01 / 2013
Bundesgerichtshof zunehmend verbraucherfreundlich – Rückzahlung an Millionen Kunden?
Für die Versicherungsbranche ging es sehr turbulent zu in den vergangenen Monaten. Nach dem wegweisenden Urteil gegen Deutscher Ring vom 25. Juli 2012 hielten die Branche und ihre Gegner auch weiter den Atem an. Schlag auf Schlag hagelte es Urteile gegen Ergo, Generali, Signal Iduna und nun auch Allianz: die verwendeten Klauseln zu Abschluss-, Verwaltungs- und Stornokosten wurden bei allen Gesellschaften wieder einmal abgestraft. Leider zeigt sich, dass auch jetzt nicht jeder Betroffene automatisch entschädigt wird, denn der ehemalige Kunde muss in jedem Fall selbst aktiv werden, um zu seinem Recht zu kommen.
Urteil des EuGH wird Änderung der Gesetze herbeiführen
Auch der Europäische Gerichtshof beschäftigt sich bald mit der Frage, ob die verwendeten Widerrufsbelehrungen dem europäischen Recht entsprechen. LV-Doktor sagt ganz klar: nein! Und mit dieser Ansicht sind wir nicht allein. Auch die Europäische Kommission bestätigt die Richtigkeit unserer Auffassung.
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