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Onlinenewsletter 02 / 2014
Lebensversicherer bedroht – greift jetzt § 89?
Liebe LV-Doktor-Kunden,
In § 89 des Versicherungsaufsichtsgesetzes ist regelt, dass bei wirtschaftlicher Notlage einer Versicherung ein Zahlungsverbot verhängt werden kann. Das bedeutet nichts anderes, als dass der Versicherte weiterhin Beiträge bezahlen muss, während die Versicherung Leistungen und Gewinnausschüttungen verweigern kann.
Klingt erschreckend? Ist es auch, vor allem vor dem Hintergrund, dass sich BaFin-Chef Hufeld vor Kurzem kritisch zur aktuellen Lage der Lebensversicherer äußerte.
Letzte Mahnung! Was nun?
Vielleicht haben Sie oder Ihre Familienangehörigen auch erst vor Kurzem eine Mahnung – im schlimmsten Fall die „Letzte“ - erhalten und zerbrechen sich nun den Kopf, wie Sie die offenen Forderungen begleichen oder gar einen Vollstreckungsbescheid abwenden können.
Vielen Deutschen geht es ähnlich: der Berg unangenehmer Briefe drängelnder Gläubiger wird stetig höher, Inkasso-Schreiben und negative Schufa-Einträge belasten den Alltag.
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