Newsletter Historie
Onlinenewsletter 05 / 2014
Erfolg für Tausende Kunden – Lebensversicherungen auch nach Jahren wirksam widerrufen
Liebe LV-Doktor-Kunden,
letzte Woche verkündete der BGH endlich das lang ersehnte Urteil zum unbegrenzten Widerruf von Lebensversicherungsverträgen. Bereits im vergangenen Jahr hatte der EuGH in der von uns initiierten Rechtsfrage zur Jahresfrist entschieden, dass eine Begrenzung der Widerrufsfrist gegen Europäisches Gemeinschaftsrecht verstößt. Dem BGH oblag es seitdem, die nationalen Rechtsfolgen dieses Urteils zu klären.
Schuldenschnitt nach 3 Jahren – Ein Segen für Privatpersonen?
In wenigen Wochen soll die neue Reform des Insolvenzrechtes in Kraft treten. Und wahrlich, die Neuerungen sind auf den ersten Blick nicht zu verachten. So soll Privatpersonen künftig nicht mehr nach sechs, sondern bereits nach drei Jahren ein Schuldenschnitt ermöglicht werden. Damit Privatinsolventen jedoch von der Neuregelung zur Restschuldbefreiung überhaupt profitieren können, müssen 35 Prozent der Schulden und die Verfahrenskosten getilgt werden. Diese finanzielle Last können Betroffene jedoch nur in den seltensten Fällen tatsächlich stemmen.
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