Newsletter Historie
Onlinenewsletter 05 / 2014
„Schauen Sie doch in die Allgemeinen Vertragsbedingungen…“
Liebe LV-Doktor-Kunden,
beinah täglich erreichen uns Anfragen von Lebensversicherungskunden, die auf eigene Faust ihre Verträge gekündigt haben und nun vergeblich auf Auskunft und Geld von den entsprechenden Assekuranzen warten.
Provinzial NordWest muss umfänglich an Kunden nachzahlen
Am 7. Mai verkündete der BGH in der von uns initiierten Rechtsfrage nach der Jahresfrist, dass Lebensversicherungsverträge der Jahre 1994 bis 2007 unter bestimmten Voraussetzungen unbegrenzt widerrufen werden können. Gleichzeitig verwies der BGH den Fall aber an die Vorinstanz zurück, damit diese darüber entscheidet, ob Kunden bei Widerruf der gewährte Risikoschutz angerechnet werden darf.
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