Newsletter Historie
Onlinenewsletter 01 / 2015
Bundesgerichtshof entscheidet: Noch mehr Kunden können ihr Geld zurückfordern!
Liebe LV-Doktor-Kunden,
dank des von den LV-Doktor-Anwälten erreichten Urteils des Europäischen Gerichtshofes vom 19.12.2013 können immer mehr Lebensversicherungskunden unter bestimmten Voraussetzungen ihre Versicherungsverträge komplett rückabwickeln und haben Anspruch auf sämtliche einbezahlte Prämien nebst Zinsen. Einzige Begrenzung war bislang, dass das Urteil nur für Verträge Anwendung fand, die zwischen 1994 und 2007 nach dem sogenannten Policenmodell abgeschlossen wurden.
Sie haben Post… und damit bald kein Widerspruchsrecht mehr!
Passend zum neuen Urteil des Bundesgerichtshofes möchten wir Sie aus gegebenem Anlass in unserem heutigen Newsletter auch noch einmal auf die Schreiben hinweisen, die einige Lebensversicherer derzeit an ihre Kunden versenden. Denn: Von der richtigen Reaktion auf diese Briefe hängen Zehntausende Euro für Sie und Ihre Bekannten ab!
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