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Taktik der Versicherer zahlt sich für unsere Kunden in bare Münze ausTaktik der Versicherer zahlt sich für unsere Kunden in bare Münze aus
Die Versicherer wollen ein höchstrichterliches Urteil um jeden Preis verhindern. Ihre neueste Strategie ist dafür gar nicht schlecht und bedeutet für unsere Kunden bares Geld!
Die Continentale Lebensversicherung zum Beispiel trat erst gar nicht zum Prozess an. Sie ließ durch ihre Anwälte mitteilen, dass sie sich nicht verteidigen wird und bat im gleichen Schreiben um Mitteilung der Bankverbindung, auf die die Forderung unseres Kunden überwiesen werden soll.
Der Deutsche Ring gab nach einem Hinweisbeschluss des Landgerichts Hamburg klein bei – und anerkannte die gesamte Forderung in Höhe von über 19.000 Euro.
So geht es derzeit in einem fort. Für unsere Kunden zahlt sich diese Taktik in klingender Münze aus. Und für unsere Sache bedeutet das, dass jetzt auch die Versicherer spüren, wie sich der Wind dreht. Die Gerichte sind immer mehr der Ansicht, dass die Argumentation unserer Netzwerkanwälte greift und vor allem, dass das bislang angewendete Widerspruchsrecht durchaus nicht europarechtskonform sein muss. Und so fiel auch der Hinweisbeschluss des Landgerichts Hamburg aus. Dass es dann nicht viel Sinn für die Gesellschaften macht, weiter zu prozessieren, liegt auf der Hand.
Unsere Forderungen bestehen immer aus zwei Komponenten: Zunächst verlangen wir die Differenz zu den eingezahlten Beiträgen zurück. In unserem Beispiel gegen den Deutschen Ring ging es um zwei Verträge, die nach zehn Jahren Laufzeit gekündigt wurden. Die Rückkaufswerte betrugen 13.080,11 Euro. Eingezahlt wurden jedoch 20.781,08! Unserem Kunden gingen schon 7.700,97 Euro verloren. Und das nach zehn bzw. sogar zwölf Jahren vermeintlicher Geldanlage.
Im Weiteren fordern wir die versprochenen Zinsen von der Lebensversicherung, sieben Prozent betrug der allgemein angepriesene Zinssatz. In diesem Fall betrugen die Zinsen 10.203,58 Euro - Klageforderung insgesamt 17.904,55 Euro.
Mit unserem Modell RS60 können auch Sie von diesem Vorteil profitieren. Wir brauchen von Ihnen lediglich einen Nachweis über eine seit mindestens drei Monaten bestehende Rechtsschutzversicherung.
- wir werden sofort Klage einreichen
- Sie profitieren vom Know-how unserer Netzwerkanwälte
- Sie haben keine Kosten (außer Selbstbeteiligung)
- Sie erhalten 60 Prozent von dem Mehrerlös
Und Sie können sich außerdem ein kleines Dankeschön aussuchen, wenn Sie uns weiterempfehlen. Sprechen Sie mit Ihren Freunden, Bekannten oder Arbeitskollegen darüber, wie viel Geld bereits bei Abschluss einer Lebensversicherung verloren geht. Das muss sich niemand mehr gefallen lassen; wir kennen den Weg zu Ihrem Geld.
Schauen Sie in Ihr Kundenportal und suchen Sie sich eine attraktive Prämie für Ihre Empfehlung aus.
5 Kommentar(e) zum Artikel
Von D.Lüttgen
am 19.09.2012 um 20:14
ist denn davon auszugehen, dass nach dem Erfolg gegen den Deutschen Ring (Hinweisbeschluss LG Hamburg), sämtliche Forderungen an die Versicherung geltend gemacht werden können.
Ich z.B. habe einen Vertrag bei Ihnen vorliegen und es geht um den Deutschen Ring?
Grüße
Anmerkung der proConcept AG
Hallo Herr Lüttgen,
Sie haben das völlig richtig erkannt. Die vorliegende Entscheidung hätte die Tragweite, um alle Verträge nachregulieren zu lassen, wenn es sich um ein höchstrichterliches (BGH-) Urteil handeln würde. Leider liegt hier aber nur ein Anerkenntnis des verklagten Versicherungsunternehmens vor, welches mit dieser Entscheidung das höchstrichterliche Urteil verhindern möchte. Also hat sich die Situation für uns leider noch nicht geändert, ausser dass wir wieder einen weiteren Schritt in die richtige Richtung verzeichnen durften.
Wir können Ihnen also nur versprechen, dass wir auch weiterhin unser Bestes geben werden, damit Sie und unsere anderen Kunden zu Ihrem Geld kommen.
Mit besten Grüßen
Ihre proConcept AG
Von Thomas Ludwig
am 15.09.2012 um 09:24
Da es sich um keine deutsche Versicherung handelt, kann man da trotzdem etwas erreichen?? Ich wäre sehr dankbar für Informationen.
Thomas Ludwig
Anmerkung der proConcept AG
Sehr geehrter Herr Ludwig,
Ihre Situation ist der typische Fall, knapp die Hälfte der Einzahlungen sind verloren gegangen. Dabei ist Ihr Verlust sogar noch viel höher als Sie denken. Schauen Sie doch mal auf www.rückkaufswertrechner.de – hier können Sie Ihren Verlust konkret errechnen. Hinterlassen Sie Ihre Daten im Formular, können wir sofort zurückrufen und zusammen schauen, ob wir Ihren Vertrag annehmen können.
Unser Service-Center erreichen Sie zudem montags bis donenrstags von 09:00 bis 19:00 Uhr und freitags von 09:00 bis 12:00 Uhr unter der Rufnummer 0345 47224 3000. Oder Sie schicken uns Ihre Telefonnummer per E-Mail an info@proConcept.ag.
Mit besten Grüßen
Ihre proConcept AG
Von Hannelore Lorenz
am 14.09.2012 um 17:16
Anmerkung der proConcept AG
Sehr geehrte Frau Lorenz,
vermutlich haben Sie sich für eines der Modelle entschieden, bei denen nicht sofort prozessiert wird. Demzufolge gilt das oben gesagt: Wir warten auf den Ausgang der Musterverfahren und leitenden Sammelklagen, um dann zu schauen, welche Verträge wir im Anschluss angreifen. Sehr gern kontaktiert Sie unsere Kundenbetreuung und informiert Sie über die Details. Aufgrund des Datenschutzes mussten einige Angaben in Ihrem Kommentar entfernt werden.
Mit besten Grüßen
Ihre proConcept AG
Von Yvonne Nestler
am 13.09.2012 um 23:05
Ich habe seit längerer Zeit eine Rechtsschutzversicherung.
MfG Yvonne Nestler
Anmerkung der proConcept AG
Sehr geehrte Frau Nestler,
sehr gern rufen wir Sie an und informieren Sie über den aktuellen Stand Ihres Verfahrens. Sollten Sie Fragen haben, können Sie sich von Montag bis Donnerstag von 09:00 bis 19:00 Uhr und Freitag von 09:00 bis 12:00 Uhr an unsere Servicehotline wenden: 0345 47224 3000. Unter http://kunden.proConcept.ag bekommen Sie übrigens täglich News zu allen unseren Verfahren.
Mit besten Grüßen
Ihre proConcept AG
Von Weidauer
am 13.09.2012 um 16:42
Anmerkung der proConcept AG
Hallo,
Sie haben recht. Leider konnte noch kein Grundsatzurteil, mit dem alle Ansprüche nachreguliert werden, erreicht werden. Dafür nehmen die Einzelerfolge zu. Aber seien Sie sich sicher, dass wir alles tun, um endlich ein allgemein gültiges Urteil zu erreichen. Aktuell haben wir 50 Verfahren vor dem BGH und eins sogar vor dem EuGH anhängig (insgesamt 977 anhängig). Wir führen unsere Sammelklagen, müssen allerdings auch hier momentan darauf verzichten weitere anhängig zu machen, weil wir auch in diesen Verfahren auf höchstrichterliche Entscheidung warten müssen.
Mit besten Grüßen
Ihre proConcept AG
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