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Vier auf einen Streich – weitere Verfahren vor den BGH gebrachtVier auf einen Streich – weitere Verfahren vor den BGH gebracht
Liebe LV-Doktor-Kunden,
zum wiederholten Male ist es unseren Anwälten gelungen, binnen kürzester Zeit mehrere Verfahren bis vor den Bundesgerichtshof zu streiten. In den vier von uns betreuten Fällen geht es erneut um die Frage, ob die (ehemaligen) Lebensversicherungskunden bei Vertragsschluss ausreichend über ihr Widerrufsrecht belehrt wurden und um die Rechtsgültigkeit des Policenmodells im Allgemeinen.
Das Oberlandesgericht Köln und das Landgericht Stuttgart haben die endgültige Klärung dieser Fragen nun in die Hände der Karlsruher Richter gelegt. Vertritt der Bundesgerichtshof unsere Auffassung, dass keine ausreichende Belehrung zum Widerruf erfolgte, beziehungsweise das Policenmodell gegen europäische Richtlinien verstößt, können die betroffenen Kunden ihre Verträge widerrufen und müssen die beteiligten Versicherungsgesellschaften Zurich Deutscher Herold, HDI-Gerling Köln und DEVK Mainz den Kunden alle eingezahlten Beiträge nebst Zinsen zurückerstatten.
Das Urteil käme auch allen anderen Kunden zu Gute, die bei der vorzeitigen Kündigung ihrer Lebensversicherungsverträge mit zu niedrigen Rückkaufswerten abgespeist wurden, beziehungsweise die komplette Rückabwicklung ihrer Verträge forcieren.
Übrigens: Nicht nur im Bereich Lebensversicherung verfügen wir über ein spezialisiertes Anwaltsteam und jahrelange Erfahrung, auch im Bereich Schulden sind wir erfolgreicher und kompetenter Partner. So konnten wir mit unserem Projekt meinSCHULDENnotruf bereits vielen Kunden aus finanziellen Notlagen heraushelfen und ihnen einen Weg in eine finanziell sorgenfreie Zukunft ebnen.
Kennen Sie bereits unser ausgeklügeltes Entschuldungskonzept? Gern stellen wir Ihnen dieses bei Interesse kostenlos und unverbindlich vor – nehmen Sie einfach unter info@proconcept.ag. Kontakt mit uns auf.
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