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Kündigung und Widerruf Rentenversicherung - Bundesgerichtshof bestätigt zum x-ten Male Europarechtswidrigkeit des Policenmodells

08.07.2016 | VT2008-8205 - Birgit M. BGH Urteil gegen Debeka 2016 | CG LV Doktor Team

Fakten:

Birgit M. hatte 1999 eine Kapital Rentenversicherung mit Dynamik bei der Debeka abgeschlossen. Den Erstbeitrag zahlte sie am 01.12.1999 in Höhe von 51.13 EUR, den letzten Beitrag am 01.07.2008 in Höhe von 78.43 EUR, insgesamt 6.737.12 Euro. Gekündigt hat sie den Vertrag 2008 und erhielt die Mitteilung über einen Rückkaufswert in Höhe von 5.782.44 Euro, abzüglich Kapitalertragssteuer 280.81, Solidaritätszuschlag 15.44, zuzüglich Überschussanteile im Wert von 252.68, so dass ihr die Summe von 5.738,87 Euro überwiesen wurden
Der Rückkaufswert Rechner der ProConcept AG ermittelte einen wesentlich höheren Wert der Police. Das Anwaltsnetzwerk forderte für unsere Kundin die Rückabwicklung der Rentenversicherung und eine angemessene Nachzahlung von der Debeka.


Es folgte ein Klageweg durch drei Instanzen:

  • 2011 AG Pankow/Weißensee     Tatbestand der Verjährung, Kündigungsfrist nicht eingehalten - Klage   abgewiesen

  • 2012 Landgericht Berlin               Berufung zurückgewiesen, Urteil des Amtsgericht  bestätigt

  • 2014 Oberlandesgericht              Die Berufung gegen das in 2013 verkündete Urteil des LG Köln wird wegen                                                                 Verjährung (1 Jahr) Widerrufsrecht abgewiesen, allerdings                                                                      war die Widerrufsbelehrung nicht ausreichend in Fettdruck hervorgehoben.

  • 2016 Bundesgerichtshof             LG Urteilaufgehoben und zur erneuten Verhandlung zurück überwiesen

Urteilsbegründung:

Ausweislich der Urteilsgründe ist die Revision – hinsichtlich der bereicherungsrechtlichen Ansprüche, welche sich aus dem Widerspruch nach § 5a VVG a.F. (bei unterstellter fehlerhafter Belehrung) ergeben, begründet.
Der Bundesgerichtshof hat insoweit das angefochtene Urteil des LG Berlin von 2012 aufgehoben und den Rechtsstreit zur Klärung der Ordnungsgemäßheit der Belehrung und ggf. der Höhe der Rückgewähransprüche an das Landgericht zurückverwiesen.

Fazit:

Da dieser Fall, wie so viele vom BGH entschiedene, zur erneuten Verhandlung und Entscheidung an das Berufungsgericht zurückverwiesen wurde, werden wir Sie gern auf dem Laufenden halten.

Die vom LV Doktor erwirkten Urteile werden größtenteils nicht veröffentlicht und die Erfahrungswerte finden exklusiv für LV Doktor und AnkaufPlus Mandate Anwendung. Denn gern argumentieren Versicherungsgesellschaften oft bei Klagen Dritter, dass der Vertrag dieses Klägers von keinem bestehenden Urteil betroffen ist. Da nicht angeschlossene Anwaltskanzleien keinen Zugriff auf die von unserem Anwaltsnetzwerk erstrittenen Urteile haben empfiehlt es sich in jedem Fall, seine Policen dem LV Doktor Anwaltsteam zu überlassen, das aufgrund der bereits mehrerer hundert erwirkten Urteile einen großen Wissensvorsprung hat und somit schneller bessere Ergebnisse für seine Kunden erzielen kann.
 

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