Folgen Sie uns auf: Externer link zur Twitter-Seite Externer link zur Facebook-Fanseite

proConcept Gesellschaft für Projektentwicklung- und durchführung AG

Allgemeine News der proConcept AG

« zurück

Kündigung und Widerruf Rentenversicherung: Amtsgericht Karlsruhe-Durlach spricht unserem Kunden auch nach Jahren das Rücktrittsrecht zu

08.07.2016 | VT2012-6327 Michael U. gegen TARGO Lebensversicherung | CG LV Doktor Team

Fakten:

Michael U. schloss Ende 2003 bei der TARGO Lebensversicherung AG eine Kapitalbildende Rentenversicherung mit Dynamik ab, die er monatlich mit beginnend mit 53,06, endend mit 78,47 Euro bediente. 2012 kündigte er den Vertrag und hatte bis dahin einen Gesamtbetrag von 6.632,93 Euro eingezahlt. Der Rückkaufswert betrug aber lediglich 5414.84 Euro. Michael U. ließ sich vom LV Doktor Team beraten und der Rückkaufswertrechner ermittelte einen nicht unerheblichen Fehlbetrag. Das Anwaltsnetzwerk der proConcept AG übernahm den Fall, forderte die Rückabwicklung des Vertrages und reichte schließlich Klage ein.

Der Amtsrichter teilt unsere Auffassung und verkündet folgendes Urteil:

Das Gericht ist der Auffassung, dass die im Antragsformular enthaltene Belehrung über das Rücktrittsrecht nicht den Anforderungen des § 8 V VVG 1994 entspricht, daher die Monatsfrist, v.a. unter Bezugnahme auf die BGH-Entscheidung von 2014 nicht wirksam in Gang gesetzt wurde und der von der Beklagten erhobene Verwirkungseinwand nicht durchgreift.
Hinsichtlich der geforderten Höhe des Rückabwicklungsanspruches bringt das Gericht neben dem Wert des erlangten Versicherungsschutzes, den Rückkaufwert sowie die Kapitalertragsteuer und den Solidaritätszuschlag in Abzug, versagt der TARGO Versicherung einen Abzug der Abschluss- und Verwaltungskosten und spricht dem Kläger – bei der gegenständlichen kapitalbildenden Versicherung – von der Gegenseite zugestandene Nutzungen zu.
Die Beklagte wird verurteilt, an den Kläger 2.289,58 € nebst Zinsen von 5% über dem Basiszins seit 25.04.2015 zu zahlen.

Urteilsbegründung:

Nach dem Urteil des BGH von 2014 können Versicherungsnehmer, die im Zeitraum 29.07.1994 bis 31.12.2007 einen Rentenversicherungsvertrag im Wege des Antragsmodells abgeschlossen haben, ihr Rücktrittsrecht nach § 5a auch nach Jahren noch ausüben, sofern sie nicht ordnungsgemäß über ihr Rücktrittsrecht belehrt wurden. Die Belehrung im Vertrag ist nicht ausreichend drucktechnisch hervorgehoben. Die Schriftgröße ist sogar kleiner als andere Angaben im Antrag. Zudem ist die Belehrung inhaltlich unzureichend, weil sie dem Versicherungsnehmer nicht mitteilt, wann die maßgebliche Frist beginnt.
Die gezahlten Prämien belaufen sich unstrittig auf 6.632,93 €. Die TARGO hat bereits den Rückkaufswert von 5.414,84 € ausgezahlt und weiter Kapitalertragssteuer von 281,76 € und Solidaritätszuschlag von 15,50 € an das Finanzamt überwiesen. Das ergibt eine Zwischensumme von 920,83 €.
Unstreitig habe die Beklagte Nutzungen von 1.368,75 € gezogen. Dagegen sind Abschluss- und Verwaltungskosten entgegen der Auffassung der Beklagten nicht abzuziehen. Damit ergibt sich folgende Restforderung des Klägers: 920,83 € + 1.368,75 € = 2.289,58 €
Auch die Erstattung der vorgerichtlichen Anwaltskosten von fast 900 € sind von der TARGO zu zahlen.

Fazit:
Es lohnt sich immer wieder, die fehlenden Gelder zu fordern und auch gegen ein großes Versicherungsunternehmen nicht einfach klein beizugeben. Insbesondere mit einem starken Partner wie der proConcept AG und ihren Netzwerkanwälten an seiner Seite, denn Recht haben und Recht bekommen ist leider nicht das gleiche. Das sich Durchhaltevermögen mittlerweile auszahlt, zeigen die täglich positiven Erfahrungen von proConcept Kunden, die sich mit der Unterstützung des LV Doktor das holen, was ihnen zusteht.

 

Kommentar schreiben

Ihr Name*

Ihre E-Mail-Adresse (wird nicht veröffentlicht)

Ihr Kommentar*

Ich möchte bei neuen Kommentaren per E-Mail benachrichtigt werden

Bitte geben Sie aus Sicherheitsgründen den Bestätigungscode ein, um Ihren Kommentar hinzuzufügen.


CAPTCHA Image
* neu laden

* Pflichtfelder

Erfahrungen & Bewertungen zu proConcept AG anzeigen
100ppChartsNewcomer Das Partnerprogramm der proConcept AG wurde 2010 von 100ppCharts auf den 1. Platz gewählt.