Folgen Sie uns auf: Externer link zur Twitter-Seite Externer link zur Facebook-Fanseite

proConcept Gesellschaft für Projektentwicklung- und durchführung AG

proConcept deckt auf

« zurück

Verbraucherrecht: Großer Erfolg für geschädigte Versicherte

23.11.2009 | proConcept AG | proConcept AG

Oberlandesgericht Bamberg bestätigt erstinstanzliches Urteil: Die Clerical Medical ist zu Schadensersatzzahlungen verurteilt worden.

Die Clerical Medical wurde bereits im Januar 2009 zu Schadensersatzzahlungen verurteilt, wenn Beispielrechnungen mit unrealistischen Renditen zu dem Vertragsabschluss führen. In den zwei Fällen wurde den Kunden eine zweistellige Rendite in Aussicht gestellt, die sich allerdings häufig nur auf gerade einmal 0,5 Prozent jährlich belief. Gegen die Urteile vom Januar ging die Versicherungsgesellschaft in Berufung, da sie sich darauf berief, dass die Landgerichte in Bamberg, Konstanz und Freiburg fehlerhaft entschieden hätten. Doch das Oberlandesgericht Bamberg hat die Berufung als offensichtlich unbegründet zurückgewiesen.

Jens Heidenreich, Direktor der proConcept AG und Leiter des Projektes  LV-Doktor, ist von der Entscheidung des OLG Bamberg sehr angetan: „Das Oberlandesgericht hat damit die Rechte der Verbraucher gestärkt und die Clerical Medical zum weitgehenden Ersatz des Schadens aus den Hebelgeschäften verurteilt. Das begrüßen wir sehr, Falschberatung ist schließlich kein Kavaliersdelikt. Menschen, die aufgrund falscher Versprechungen Versicherungsabschlüsse getätigt haben, können sich gern an uns  wenden. Wir machen uns für Verbraucherrechte stark und holen das Geld aus solchen Verträgen zurück. Wir kämpfen seit Jahren für eine anleger- und anlagegerechte Beratung.“ 

Die versprochenen Renditen der Clerical Medical waren alles andere als realistisch. Die Kunden haben in die Fondspolicen der Clerical Medical Eigenkapital und ein Bankdarlehen eingezahlt. Die Zinsen sollten durch laufende Einnahmen aus dem Versicherungsvertrag gespeist werden. Es wurde seitens der Versicherung  ein enormer Wertzuwachs versprochen, obwohl interne Dokumente beweisen, dass die Gesellschaft intern andere Zahlen kalkulierte. Die Police sollte sich demnach selbst finanzieren und sogar noch Gewinn abwerfen. Die versprochenen Renditen sollten im zweistelligen Bereich angesiedelt sein, doch der tatsächliche Ertrag lag mit 0,5 Prozent mehr als deutlich darunter.

Die Kunden wurden demnach von der Werbung mit den vermeintlich hohen Vergangenheitsrenditen  in die Irre geführt, urteilte das OLG Bamberg. Außerdem stellte das Gericht fest, dass die Clerical Medical sich nicht von den in Deutschland für das Unternehmen tätigen Vermittlern beziehungsweise Beratern distanzieren kann. Die Verantwortung kann nicht einfach abgegeben werden, nur weil kein eigenes Personal für die Beratung eingesetzt wird. Es muss sichergestellt sein, dass die Verbraucher hinreichend über das entsprechende Produkt aufgeklärt werden, so die Richter.

Jens Heidenreich meint: „Die Berufungsablehnung ist wieder ein Stück in die richtige Richtung. Ganz nach dem Motto ‚steter Tropfen höhlt den Stein‘ wird auch dieses Urteil die Basis für unsere Sammelklagen stärken, denn auch die übrigen Versicherungsgesellschaften haben sich der Vermittlerlandschaft bedient und mit hohen Renditen geworben.“
 

Kommentar schreiben

Ihr Name*

Ihre E-Mail-Adresse (wird nicht veröffentlicht)

Ihr Kommentar*

Ich möchte bei neuen Kommentaren per E-Mail benachrichtigt werden

Bitte geben Sie aus Sicherheitsgründen den Bestätigungscode ein, um Ihren Kommentar hinzuzufügen.


CAPTCHA Image
* neu laden

* Pflichtfelder

Erfahrungen & Bewertungen zu proConcept AG anzeigen
100ppChartsNewcomer Das Partnerprogramm der proConcept AG wurde 2010 von 100ppCharts auf den 1. Platz gewählt.