Haben Sie eine Lebens- oder Rentenversicherung?
Haben Sie schon einmal eine gekündigt?
Finden Sie es normal, dass Sie bei einer vorzeitigen Kündigung nicht alle eingezahlten Beiträge zurückbekommen?
Wir von der proConcept AG finden das ungerecht!
Deswegen kämpfen wir vor allen erdenklichen Instanzen – von Amtsgericht über Bundesverfassungsgericht und Bundesgerichtshof bis hin zum Europäischen Gerichtshof. Die obersten Richter befassen sich dabei mit der von uns initiierten Rechtsfrage:
“Sind alle seit 1994 nach dem Policenmodell abgeschlossenen deutschen Lebens- und Rentenversicherungsverträge europarechtswidrig?”
Wenn die Europarechtswidrigkeit festgestellt wird, dann können Millionen Versicherungsverträge rückabgewickelt werden und die (ehemaligen) Versicherungskunden erhalten alle ihre eingezahlten Prämien zuzüglich der Zinsen zurück.In der ebenfalls von uns initiierten Rechtsfrage zur Widerrufsfrist im Versicherungsvertragsgesetz von 1994 haben der Europäische Gerichtshof und der Bundesgerichtshof bereits unsere Auffassung geteilt und die Jahresfrist für europarechtswidrig erklärt. Auf Basis dieses von uns erstrittenen Widerrufsjokers können Millionen Versicherungskunden ihre Lebens- und Rentenversicherungsverträge unbegrenzt widerrufen und sämtliche Beiträge nebst Zinsen zurückfordern.
Wenn auch Sie Ihr Geld zurückhaben möchten, dann melden Sie sich bei uns!
So erreichen Sie uns
Anfragen richten Sie bitte an: info@proconcept.ag
Rückrufwunsch
Wir möchten Ihnen gern ein unverbindliches und kostenfreies Angebot unterbreiten! Bitte geben Sie dazu Ihre Kontaktdaten an.