Streuschadenverfahrensmodell
Die klassische Sammelklage ist in Deutschland und in vielen anderen europäischen Ländern nicht zulässig. Daher haben wir von der proConcept AG ein Modell entwickelt, mit dem eine Vielzahl von Geschädigten so gestellt wird, wie wenn sie an einer Sammelklage teilnehmen würden.
Wie funktioniert unser Streuschadenverfahrensmodell?
Wir übernehmen eine Vielzahl von Lebensversicherungs- und Rentenversicherungsverträgen von Menschen, die unserer Meinung nach zu geringe Auszahlungen bekommen haben. Wir sind der Meinung, dass in diesen Verträgen noch jede Menge Geld steckt, dass diesen Menschen zusteht. Daher kündigen wir die Verträge und führen anschließend Musterverfahren gegen die entsprechenden Versicherungen. Juristisch betrachtet sind wir (also die proConcept AG) durch den Erwerb der Policen alleiniger Anspruchsinhaber. So können wir zahlreiche gleichgelagerte Fälle in einem Verfahren vor Gericht verhandeln. Bei Erfolg unserer Sammelklagen (oder Musterverfahren) beteiligen wir aber natürlich unsere Kunden direkt am Erfolg.
Der großen Verantwortung sind wir uns bewusst!
Da jedes Gerichtsurteil auch zu unseren Ungunsten entschieden werden kann und somit die Ansprüche aller Geschädigten verloren gehen könnten, sichern wir jeden einzelnen Schritt entsprechend ab.
Zwei Verfahrensgruppen: Einerseits erreichen uns Geschädigte mit Streuschäden, für deren Behebung wir oder auch andere Kläger bereits rechtliche Entscheidungen erwirkt haben. Und andererseits vertreten wir die Ansprüche von Geschädigten für die noch keine gesicherte Rechtsgrundlage geschaffen wurde.
- Verfahrensstufe 1: Wir machen einige wenige Musterverfahren bei unterschiedlichen deutschen Gerichten mit verschiedenen juristischen Strategien anhängig. Die Erkenntnisse aus diesen Verfahren integrieren unsere Juristen dann in die folgenden Verfahren. Außerdem treiben wir die Verfahren in die jeweils nächsthöhere Instanz. Je nach Komplexität der Streuschäden betreiben wir so bis zu zweihundert Verfahren. Bis zu einem erfolgreichen Verfahrensausgang können dabei schon einmal zwei oder sogar drei Jahre ins Land gehen. Während dieser Phase bieten wir den Geschädigten den Eintritt in unsere Anspruchsgemeinschaft gegen einen sehr geringen Pauschalbetrag an.
- Verfahrensstufe 2: In dieser Stufe sind die Verfahrenskosten entsprechend höher – bis zu zehn Prozent der Forderungssumme. Dafür sinken die Wartezeiten und Risikobeteiligungen, da bereits erste juristische Erfolge vorliegen. Unsere Juristen bringen nun bedeutend mehr Verfahren vor die Gerichte. Auch für diese Phase kalkulieren wir zwei bis drei Jahre. Außerdem schließen wir nun erste Vergleichsverhandlungen nicht grundsätzlich aus.
- Verfahrensstufe 3: Durch eine Vielzahl positiver Entscheidungen besteht jetzt ausreichend Verfahrenssicherheit. Und nun machen wir die Ansprüche aller von uns vertretenen Geschädigten mit Hilfe einer Großschadenklage geltend. Hier ist eine vergleichsweise Lösung sehr wahrscheinlich. Oft werden dabei Verschwiegenheitsklauseln vereinbart, dass unsere erworbenen Kenntnisse weder für weitere Verfahren, noch zur Veröffentlichung genutzt werden dürfen. Die Einstiegsgebühren orientieren sich nun an der eigenen Forderungssumme, sind allerdings im Vergleich zu den Honoraren der Anlegerschutzanwälte sehr moderat.
Wir können Geschädigte nur solange in unsere Anspruchsgemeinschaft aufnehmen, bis die Verfahrensgruppe geschlossen ist.
Wir begrüßen Sie gern als Mitglied unserer Anspruchsgemeinschaft – wann immer Sie meinen uns zu brauchen.
- Prozesskostenrisiko
Bei einem Streitwert von 5.000 Euro liegt das Prozesskostenrisiko beispielsweise bei rund 8.000 Euro, das sind ganze 160 Prozent des Streitwertes. Bei einem Streitwert von 500.000 Euro liegt das Prozesskostenrisiko mit 100.000 Euro nur noch bei 20 Prozent. Durch die Bündelung einer Vielzahl von ähnlich gelagerten Ansprüchen, können wir diese koordiniert und vergleichsweise kostengünstig durchsetzen und den Menschen zu ihrem Recht verhelfen. Deshalb lohnt es sich, wenn sich viele Geschädigte zusammenschließen und gemeinsam ihr Recht durchsetzen.Abb.: proConcept AG - Prozesskostenrisiko