Berufsunfähigkeitsversicherung
Die Berufsunfähigkeitsversicherung zahlt dem Versicherten eine vereinbarte Rente, wenn er den vereinbarten Beruf aus gesundheitlichen Gründen nicht mehr ausüben kann. Das Alter, bis zu dem die Berufsunfähigkeitsrente maximal gezahlt würde, kann bei den heute angebotenen Tarifen in der Regel bis höchstens zum vollendeten 65. Lebensjahr vereinbart werden.
Die Versicherer unterscheiden zwischen bis zu 30.000 unterschiedlichen Berufseinstufungen. Für den Beruf des Malers sind dies beispielsweise immerhin mehr als 160 Feinabstufungen. Für Berufe mit höherem Risiko (z.B. handwerkliche Berufe, aber auch Lehrer) wird üblicherweise die tariflich zulässige Versicherungsdauer bis zum vollendeten 55. oder 60. Lebensjahr begrenzt, oder es werden Höchstversicherungsgrenzen festgelegt. Wer den falschen Beruf versichert hat, gefährdet seinen Versicherungsschutz.
Versicherungsdauer und Leistungsdauer
Davon abweichend kann bei den meisten angebotenen Tarifen die Versicherungsdauer extra vereinbart werden: Sie beschreibt das Alter, bis zu dem der Versicherungsfall eintreten muss, um einen Leistungsanspruch gegenüber dem Versicherer zu haben. So kann beispielsweise eine Versicherungsdauer bis zum 55. Lebensjahr und eine Leistungsdauer bis zum 65. Lebensjahr vereinbart werden. Wird die versicherte Person in diesem Beispiel mit 54 berufsunfähig, dann erhält die für die Erlebensfall-Leistungen bezugsberechtigte Person eine Berufsunfähigkeitsrente bis zum 65. Lebensjahr der versicherten Person.
Tritt die Berufsunfähigkeit erst mit 56 ein, werden keine Leistungen fällig. Das Auseinanderfallen von Versicherungs- und Leistungsdauer führt zu erheblichen Beitragsreduzierungen und eignet sich deswegen vor allem für Berufseinsteiger. Der Beitragsnachlass wird jedoch zu einem hohen Risiko erkauft, denn gerade in den Jahren vor der Rente steigt die Wahrscheinlichkeit der Berufsunfähigkeit überdurchschnittlich an.
Arten der Lebensversicherung
- Themenauswahl
- Lebensversicherungen i.e.S.: Nettoverzinsung der Kapitalanlagen
Lebensversicherungen i.e.S. (d.h. ohne Pensionskassen & -fonds): Die Nettoverzinsung der Kapitalanlagen von 1980 bis 2008 – dabei werden sämtliche Erträge und Aufwendungen auf Kapitalanlagen berücksichtigt.Abb.: Nettoverzinsung von Kapitalanlagen Zeitraum 1980 - 2008 [Quelle: GDV - Geschäftsentwicklung 2008 - Die deutsche Lebensversicherung in Zahlen]