Kapitalbildende Lebensversicherung
Die kapitalbildende Lebensversicherung kombiniert Todesfallabsicherung und Sparanlage. Sie zahlt bei Tod der versicherten Person die versicherte Todesfallsumme (mindestens die Versicherungssumme) an die Bezugsberechtigten für den Todesfall. Erlebt die versicherte Person den Ablauf der Versicherungsdauer, wird die Erlebensfallleistung an die Bezugsberechtigten für den Erlebensfall (meist der Versicherungsnehmer) ausgezahlt. Das Bezugsrecht kann durch den Versicherungsnehmer getrennt für den Erlebens- und Todesfall festgelegt werden.
Seit 2005 sind die Auszahlungen steuerpflichtig
Die kapitalbildende Lebensversicherung ist eine vor allem in Deutschland - unter anderem auch wegen der in der Vergangenheit günstigen steuerlichen Behandlung der Erträge - weit verbreitete Form der Geldanlage. Bei Vertragsbeginn ab dem 1. Januar 2005 sind Auszahlungen von Lebensversicherungen allerdings nicht mehr steuerfrei – wenn über LV-Doktor abgerechnet wird, ist die Auszahlung allerdings nicht steuerpflichtig.
Die kapitalbildende Lebensversicherung hat mehrere typische Anwendungen:
- Kapitalanlage, Sparprodukt mit geringer Rendite, das eine regelmäßige Anlage von sehr kleinen Beträgen erlaubt. Eine Anwendungsform, bei der der Versicherungsanteil ein erwünschter Nebeneffekt ist.
- Deckung von Kosten und Aufwendungen im Zusammenhang mit dem Todesfall, z. B. Erbschaftsteuer (Erbschaftsteuerversicherung), zivilrechtlich bedingten Ausgleichszahlungen im Rahmen einer Erbschaftsplanung (Vermögensnachfolgeversicherung) oder Deckung der Bestattungskosten (Sterbegeldversicherung). Eine Anwendungsform, bei der der Sparanteil ein unerwünschter Nebeneffekt ist und sinnvollerweise umgangen wird durch Wahl einer Risikolebensversicherung.
Anwendungsformen, bei denen die Kombination von Sparvorgang und Versicherung genutzt wird:
- Kombinationsprodukt zur Familienabsicherung und zum Kapitalaufbau (Ziel meist: Altersvorsorge)
- Darlehenssicherung, insbesondere im Zusammenhang mit Immobilienfinanzierungen
- Rückdeckung von Verbindlichkeiten aus der betrieblichen Altersvorsorge (Rückdeckungsversicherung)
- Kapitalanlage für einen bestimmten Zweck, der auch dann erreicht werden soll, wenn der Anleger das Ende des Sparvorgangs nicht selbst erlebt (z.B. die Ausbildungsversicherung und Aussteuerversicherung)
Arten der Lebensversicherung
- Themenauswahl
- Lebensversicherungen i.e.S.: Nettoverzinsung der Kapitalanlagen
Lebensversicherungen i.e.S. (d.h. ohne Pensionskassen & -fonds): Die Nettoverzinsung der Kapitalanlagen von 1980 bis 2008 – dabei werden sämtliche Erträge und Aufwendungen auf Kapitalanlagen berücksichtigt.Abb.: Nettoverzinsung von Kapitalanlagen Zeitraum 1980 - 2008 [Quelle: GDV - Geschäftsentwicklung 2008 - Die deutsche Lebensversicherung in Zahlen]








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