Risikolebensversicherung
Die Risikolebensversicherung entspricht in ihrer Konstruktion und dem wirtschaftlichen Hintergrund dem ursprünglichen Gedanken der Absicherung der Hinterbliebenen. Die Risikolebensversicherung zahlt bei Tod der versicherten Person die versicherte Todesfallsumme (Versicherungssumme) an die Bezugsberechtigten. Da in den Beiträgen üblicherweise keine Sparanteile enthalten sind, eignet sich dieses Produkt hervorragend zur Absicherung von wirtschaftlichen Risiken bei unvorhergesehenem Tod der versicherten Person.
Risikolebensversicherung: für Familienernährer unverzichtbar
Diese Versicherung ist unbedingt erforderlich in allen Fällen, wenn Angehörige vor den wirtschaftlichen Folgen des Todes, z.B. des Hauptverdieners oder Darlehensnehmers, abzusichern sind. Die Risikolebensversicherung gibt es in verschiedenen Ausprägungen. Am häufigsten sind die Risikolebensversicherungen mit gleichbleibender Versicherungssumme und die Risikolebensversicherungen mit fallender Versicherungssumme zu finden.
Arten der Risikolebensversicherung
Die Risikolebensversicherung mit fallender Versicherungssumme wird meist zur Sicherung von Darlehen mit kontinuierlicher Tilgung verwendet. Die Versicherungssumme nimmt dabei im Lauf der Zeit in gleichem Maß ab wie das Darlehen getilgt wird. Sie wird in diesem Zusammenhang von Banken auch in Verbindung mit Darlehens- und Kreditverträgen als so genannte Restschuldversicherung angeboten. Häufig ist - zur Sicherheit des Kreditgebers - der Abschluss einer solchen Restschuldversicherung Voraussetzung der Kreditgewährung. Daneben gibt es als Sonderfall noch die Risikolebensversicherung auf verbundene Leben. Bei dieser Form der Risikolebensversicherung gibt es mehrere versicherte Personen. Die versicherte Todesfallleistung wird nur einmal beim Tod einer versicherten Person während der Versicherungsdauer fällig. Diese Form der Risikolebensversicherung dient der gegenseitigen Absicherung wirtschaftlich voneinander abhängiger Personen (z. B. Geschäftspartner, (Ehe-)Paare ohne Kinder).
Beitrag ist altersabhängig
Der Beitrag (Versicherungsprämie) der Risikolebensversicherung ist abhängig vom Alter, vom Geschlecht und vom Gesundheitszustand der versicherten Person zum Versicherungsbeginn, sowie von der Versicherungssumme und der Laufzeit (Versicherungsdauer) der Versicherung.
Auch bei einer Risikolebensversicherung erwirtschaftet der Lebensversicherer Überschüsse zu Gunsten des einzelnen Versicherungsvertrags. Zinsüberschüsse aus Kapitalanlagen spielen dabei aber eine unbedeutende Rolle. Vielmehr handelt es sich um Risiko- und Kostenüberschüsse. Diese entstehen dadurch, dass der Lebensversicherer weniger Todesfallleistungen erbringen und geringere Kosten aufwenden muss als kalkuliert. Diese Überschüsse erhält der Versicherungsnehmer entweder als Todesfallbonus oder als Beitragsverrechnung.
Todesfallbonus
Beim Todesfallbonus wird die Versicherungssumme durch die erzielten Überschüsse erhöht. Tritt der Versicherungsfall nicht ein, verbleiben sie beim Lebensversicherer. Bei der Beitragsverrechnung werden die Überschüsse sofort mit der kalkulierten Versicherungsprämie verrechnet, so dass sich ein reduzierter Zahlbeitrag ergibt. Der kalkulierte Beitrag wird in diesem Zusammenhang als Brutto- oder Tarifbeitrag, der um Überschüsse reduzierte Beitrag als Nettobeitrag bezeichnet. Tritt der Versicherungsfall während der Versicherungsdauer nicht ein, werden keine weiteren Leistungen fällig.
Grundsätzlich gibt es auch die Möglichkeit, die erzielten Überschüsse verzinslich anzusammeln und mit der Todesfallleistung oder beim Ablauf der Versicherungsdauer auszuzahlen. Diese Variante wird heute kaum noch angeboten und ist fast nur noch bei Altverträgen, die vor 1980 abgeschlossen wurden, zu finden. Obwohl Risikolebensversicherungen keinen Sparanteil haben, kann es bei einer vorzeitigen Kündigung des Versicherungsvertrags zu einer Kapitalauszahlung kommen. Dies liegt daran, dass der Lebensversicherer zur Deckung des Risikos aus dem Risikoanteil der Versicherungsprämie eine Deckungsrückstellung bildet, aus der sich abhängig von der Tarifgestaltung ein Rückkaufswert ergeben kann.
Arten der Lebensversicherung
- Themenauswahl
- Lebensversicherungen i.e.S.: Nettoverzinsung der Kapitalanlagen
Lebensversicherungen i.e.S. (d.h. ohne Pensionskassen & -fonds): Die Nettoverzinsung der Kapitalanlagen von 1980 bis 2008 – dabei werden sämtliche Erträge und Aufwendungen auf Kapitalanlagen berücksichtigt.Abb.: Nettoverzinsung von Kapitalanlagen Zeitraum 1980 - 2008 [Quelle: GDV - Geschäftsentwicklung 2008 - Die deutsche Lebensversicherung in Zahlen]