Beispiele der Versicherer für intransparente Vereinbarungen
Höhe der Entgelte nach beliebigen Ermessen I
" [...] Für Leistungen des Versicherers, die im Auftrag des Kunden oder in dessen mutmaßlichen Interesse erbracht werden und die nach den Umständen zu urteilen nur gegen eine Vergütung zu erwarten sind, kann der Versicherer die Höhe der Entgelte (Kosten) nach billigem Ermessen (§315 BGB) bestimmen. [...] "
" [...] Auch eine vom Versicherungsnehmer nicht gewollte telefonische oder fernmündliche Beratung (Vertreterbesuch) kann in seinem mutmaßlichen Interesse liegen und muss demzufolge in beliebiger Höhe* bezahlt werden. [...] "
*Übersetzt heißt das: die Versicherung legt ihre Vergütung selbst fest.
Höhe der Entgelte nach beliebigen Ermessen II
" [...] Die mit dem Abschluss von Lebensversicherungen im Regelfall verbundenen Kosten, etwa für Beratung, Anforderung von Gesundheitsauskünften, Prüfung des Risikos und Ausstellung des Versicherungsscheins, werden Ihnen nicht gesondert in Rechnung gestellt. Entsprechend §65 VAG und §341e und 341f HGB, sowie den dazugehörigen Rechtsvorschriften verrechnen wir einen Teil* dieser Kosten nach einem aufsichtsrechtlich geregelten Verfahren mit Ihren ab Versicherungsbeginn eingehenden Beiträgen, soweit diese nicht für Versicherungsleistungen vorgesehen sind [...] "
- Erteilung einer Ersatzurkunde für den Versicherungsschein
- Erstellung von zusätzlichen Bescheinigungen
- schriftlicher Festsetzung bei Nichtzahlung von Folgebeiträgen
- Beitragsverzug
- Mahnkosten
- Durchführung von nach diesem Vertrag von uns nicht geschuldeten Vertragsänderungen
- bei Beitragskürzungen
- Zinskosten...
*Und wer bestimmt, welcher Teil der Beiträge wie verrechnet wird?
Kosten einer Lebensversicherung
- Themenauswahl
- Lebensversicherungen i.e.S.: Nettoverzinsung der Kapitalanlagen
Lebensversicherungen i.e.S. (d.h. ohne Pensionskassen & -fonds): Die Nettoverzinsung der Kapitalanlagen von 1980 bis 2008 – dabei werden sämtliche Erträge und Aufwendungen auf Kapitalanlagen berücksichtigt.Abb.: Nettoverzinsung von Kapitalanlagen Zeitraum 1980 - 2008 [Quelle: GDV - Geschäftsentwicklung 2008 - Die deutsche Lebensversicherung in Zahlen]