Prämien und Gebühren
Die Risikoprämien werden ebenfalls vom eingezahlten Beitrag abgezogen. Als Risikoprämie bezeichnet man Beitragsanteile, die der Deckung des versicherten Risikos dienen (ggf. inkl. Rückversicherungsprämien). Bei Verträgen, bei denen der Versicherer vom Tode des Versicherten profitiert (Rentenversicherungen), sind die Risikoprämien in der Regel negativ und werden auch als Erlebensfallprämien oder Vererbungseffekte bezeichnet.
Sparanteil: nur der restliche Teil wird verzinst
Nur der nach Abzug aller Kosten und der Risikoprämie verbleibende Teil des Beitrages ist die Sparprämie und dient - zusammen mit dem rechnungsmäßigen Zins auf das bisherige Guthaben - zum Aufbau der Deckungsrückstellung. Im Einzelfall können die Sparprämien durchaus im Minusbereich liegen.
Policendarlehen und Stundung kosten extra
Neben den genannten Kostenarten können in den Allgemeinen Versicherungsbedingungen noch Gebühren für seltene oder recht aufwändige Geschäftsvorfälle festgelegt sein, wie zum Beispiel Stundung oder Policendarlehen. Die Gebühren sind entweder als absoluter Betrag oder als Prozentwert einer für den Vorgang relevanten Größe angegeben. Diese Gebühren fallen jedoch nur im Zusammenhang mit den entsprechenden Geschäftsvorfällen an.
Kosten einer Lebensversicherung
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- Lebensversicherungen i.e.S.: Nettoverzinsung der Kapitalanlagen
Lebensversicherungen i.e.S. (d.h. ohne Pensionskassen & -fonds): Die Nettoverzinsung der Kapitalanlagen von 1980 bis 2008 – dabei werden sämtliche Erträge und Aufwendungen auf Kapitalanlagen berücksichtigt.Abb.: Nettoverzinsung von Kapitalanlagen Zeitraum 1980 - 2008 [Quelle: GDV - Geschäftsentwicklung 2008 - Die deutsche Lebensversicherung in Zahlen]