Der Versicherungstarif
Der Tarif einer Lebensversicherung beschreibt alle versicherungstechnischen Eckpunkte des Lebensversicherungsprodukts. Dazu gehört beispielsweise das maximale Alter bei Versicherungsbeginn, die maximale Versicherungssumme, die Kombinierbarkeit mit Zusatzversicherungen, Bestimmungen über ärztliche Untersuchungen bei Antragstellung und vor allem das Beitrags- und Leistungsspektrum (die Angaben, wer, wann, beim Auftreten welcher Ereignisse, z. B. beim Tod einer Person oder bei deren Erleben, wie viel zahlen muss), und die so genannten Rechnungsgrundlagen.
Unter den Rechnungsgrundlagen versteht man die dem Tarif zu Grunde liegende Sterbetafel, den Rechnungszins und die Kosten. Die Rechnungsgrundlagen sind nach Vertragsabschluss im Grundsatz unveränderbar. Dies gilt nicht zwingend für spätere Vertragserhöhungen (z. B. durch Dynamik).
Kosten einer Lebensversicherung
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- Lebensversicherungen i.e.S.: Nettoverzinsung der Kapitalanlagen
Lebensversicherungen i.e.S. (d.h. ohne Pensionskassen & -fonds): Die Nettoverzinsung der Kapitalanlagen von 1980 bis 2008 – dabei werden sämtliche Erträge und Aufwendungen auf Kapitalanlagen berücksichtigt.Abb.: Nettoverzinsung von Kapitalanlagen Zeitraum 1980 - 2008 [Quelle: GDV - Geschäftsentwicklung 2008 - Die deutsche Lebensversicherung in Zahlen]