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proConcept Gesellschaft für Projektentwicklung- und durchführung AG

Berechnung der Verzinsung bei Lebensversicherungen

Der Rechnungszins ist der Zinssatz, mit dem alle Vertragswerte einer Lebensversicherung kalkuliert werden. Allgemein ist er besonders deshalb bekannt, weil er bei Kapitallebensversicherungen auch die Garantieverzinsung für die Sparanteile angibt. In Deutschland wird vom Bundesministerium für Finanzen in der Deckungsrückstellungsverordnung ein Höchstrechnungszins festgelegt. Er gilt nur für diejenigen Verträge, die nach dem Inkrafttreten der Verordnung bzw. nach dem darin genannten Termin neu abgeschlossen werden. Die Höhe orientiert sich am zehnjährigen Durchschnitt der Umlaufrendite von zehnjährigen Bundesanleihen mit einer Restlaufzeit von neun bis zehn Jahren.

Höchstrechnungszins seit 2007: 2,25 Prozent

Der Höchstrechnungszins für Abschlüsse seit dem 1. Januar 2004 beträgt 2,75 Prozent. Er wird ab dem 1. Januar 2007 auf 2,25 Prozent gesenkt. Der bei Vertragsabschluss vereinbarte Rechnungszins behält bei einer Änderung des Höchstrechnungszinses weiterhin seine Gültigkeit. Der Begriff Höchstrechnungszins rührt daher, dass die Versicherungsgesellschaften bei der Berechnung der Deckungsrückstellung in der Regel keinen höheren Zins verwenden dürfen.
Versprechen sie den Kunden einen höheren Zins, so haben sie für die die zusätzlichen Zinsversprechen nötigen Mittel aus Gesellschaftsmitteln bei Vertragsabschluss zuzuschießen. Auch das Anbieten von Verträgen mit niedrigerem Garantiezins als dem Höchstrechnungszins ist durchaus möglich. Die häufig in der Presse zu findende Gleichstellung des Höchstrechnungszins mit "dem Zins, mit dem Versicherungsgesellschaften das Guthaben ihrer Kunden mindestens verzinsen müssen", ist falsch.

Kosten einer Lebensversicherung

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